Hallo
Im Jahr 1998 wurde eine vertragliche Vereinbarung über ein Produktivitätsbeteiligungssystem mit den Mitarbeitern abgeschlossen. Nun kamm letztes Jahr ein Verteilerschreiben das mit dem Betriebsrat vereinbart worden wäre, diese durch eine neue Prämienvereinbarung zu ersetzen. Darin wurde gesagt das diese Prämienvereinbarung von jedem Mitarbeiter persönlich unterzeichnet werden muss, und dafür hatte man acht Tage Zeit. Auf Anfrage was denn wäre wenn man nicht damit einverstanden ist und nicht unterschreibt, wurde gesagt, das spiele keine Rolle, denn es wird einfach so gemacht und fertig, ob mit Unterschrift und Einwilligung oder nicht.
Das ist doch nicht Rechtens oder? Zudem liegt für diese neue Vereinbarung keine Berechnungsbeispiele vor, einfach nichts. Ausser sehr komische Sätze die ich nicht entziffern kann, wie z.B.
"Der Berechnung der Prämie liegt das monatliche Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu Grunde. Dieses wird ermittelt, indem von Umsatz der Materialeineinsatz sowie die sonstigen Kosten wie Personalkosten, Instandhaltung , Leasing, Raumkosten usw. abgezogen werden.
Eine über die XXXXX hinausgehende Prämie wird auf einem Prämienkonto gutgeschrieben und mit einem evtl. negativen ERgebnis verrechnet. Die Verrechnung erfolgt max. in der Höhe des Prämienkontos. Ein evtl. Guthaben wird mit der Januarberechnung des Folgejahres ausbezahlt.
Die Firma behält sich vor , bei grob fahrlässigen Verhalten nach Rücksprache mit dem Betriebsrat, die Prämie zu kürzen,.
Was bitte heißt das alles im Klartext? Das die mir im endefekt gar nichts mehr ausbezahlen? Wie ist die Sachlage wenn ich dieses Schreiben nicht unterzeichne? Habe ich Chancen meine alte Regelung beizubehalten?
Es wäre sehr dringend und wichtig wenn mir hier jemand helfen könnte.
Mit freundlichem Gruß
Hallo.
Es wäre sehr dringend und wichtig wenn mir hier jemand helfen könnte.
Eine völlig abwegige Idee hätte ich : Betriebsrat fragen …
Ernsthaft : Ich glaube nicht, dass sich jemand finden wird, derdiedas Dir aufgrund einer BV, die ersiees nicht kennt, hier einen Rat geben kann.
Im Übrigen ist es so, dass eine BV, soweit Individualrechte von dieser tangiert werden, mitnichten und ohneneffen „automatischbasta“ gültig wird, ob Du sie unterschreibst oder peng (warum sollst Du denn unterschreiben, wenn das sowieso schnurz ist? Will jemand eine Collage mit den Unterschriften in sein Büro hängen?). Will also jemand die neue BV nicht akzeptieren und unterschreibt demzufolge nicht, bleibt dem Arbeitgeber nur der Weg der Änderungskündigung, gegen die wiederum vorgegangen werden kann …
aber warum erzähle ich Dir das alles, wo Du doch schon längst zum BR unterwegs bist
?
Gruß kw
Hallo
Betriebsrat??? Über den kann ich nur lachen, der weiß selbst am wenigsten, er unterschreibt halt. Es ist eine Firma wie soll ich sagen, wo jeder nur gemoppt und veräppelt wird. Und demzufolge höre ich auf die Worte eines Anwalts der mir sagte: Das die Unterschrift sehr viel wert ist und man sich sehr gut überlegen muss worunter man diese stellt. Einmal Unterschrieben, heißt Rechtskräftig. Betriebsvereinbarung war so wie ich sie geschildert hatte. Vereinbarung seit 1998 wird einfach so geändert, (Betriebsrat sagt immer zu allem ja da er ja sowieso keinen Schimmer hat) und wir sollen einfach unterschreiben und mund halten. Im Januar war unter Prämienverzeichnis gleich NICHTS gestanden.
Wir Arbeitnehmer haben auch Rechte, nur leider kennen sich viele nicht aus, und aus Angst ihren Job zu verlieren haben sie schon ihre Persönlichkeit verloren.
Ich hoffe es kann mir jemand hier weiterhelfen. Ich danke dir trotzdem für deine Antwort, denn auch in dieser war ein Tropfen der mir weiterhilft:smile:
GRuß
Hallo
Die Frage, was ja bereits angesprochen wurde, ist, inwieweit die BetrV (D)einer einzelvertraglichen Vereinbarungen oder einem anzuwendenden TV zuwider läuft. Soweit einzel- oder tarifvertraglich etwas „günstigeres“ gilt und auch tarifvertraglich keine Öffnungsklausel eine „ungünstigere“ Vereinbarung über eine BetrV zuläßt,
dann geht diese Änderung bzgl der
einzelvertraglichen Vereinbarung nur mit Deiner Zustimmung oder über eine Änderungskündigung
und dann geht diese Änderung bzgl der
tarifvertraglichen Vereinbarung gar nicht (und wäre daher unwirksam).
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo
hab vielen Dank für deine Antwort.
Gruß Zehra