Vereinbarungen im Mietvertrag

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

wenn in einem Mietvertrag zB steht " Treppenhausreinigung teilen sich VM und Mieter" und „Schneereinigung muss VM und M übernehmen“ und „müllentsorgung ergo Tonnen vor die Einfahrt stellen teilen sich VM und M“

man stelle sich ein 2-Fam-Haus vor, bewohnt von Vermieter und Mieter

wenn der Mieter mal so gar nichts übernimmt, also der Müll häuft sich, Teppenhaus sieht 2 Wochen lang aus wie bei Schweins (bis der VM putzt) unde Passanten können den Gehweg nicht nutzen, sofern der VM nicht räumt…

für die Übernahme dieser Arbeiten wurde ein niedriger Mietzins vereinbart, der unter dem ortsüblichen liegt, eben weil gewisse Dinge übernommen werden müssen, weis man sich den Hausmeister sparen möchte

Was kann der VM tun?
Miete erhöhen um X?
Außerordentliche Kündigung, weil Vertragsbedingungen nicht erfüllt wurden?

Nehmen wir mal an, die Miete käme auch regelmäßig um mind. 1 Tag zu spät (also immer mind. am 4. Werktag = mal 06. des Monats oder auch mal 09. des Monats)

Vielen Dank für Eure Antworten, auch ohne Bezug zu Gesetzen mit Tipps, wie man da mit seinem Mieter umgeht.

LG
Mela

Hallo.

Wenn Mieter und Vermieter unter einem Dach leben und keine anderen Einheiten in diesem Haus vorhanden sind, dann handelt es sich um eine sogenannte „Einliegerwohnung“ und der Vermieter hat ein erleichtertes Kündigungsrecht. Der Mieter genießt in einem solchen Fall also KEINEN Kündigungsschutz. Die Kündigungsfrist verlängert sich allerdings um drei Monate, so dass sie in der Regel dann 6 Monate beträgt.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…

Wegen der unpünktlichen Zahlungen muss man eine Abmahnung aussprechen und könnte dann im Wiederholungsfall ordentlich und fristlos kündigen. Zu beachten ist aber, dass der Vermieter dieses Recht verwirkt, wenn er z. B. jahrelang die um Tage verspäteten Zahlungen des Mieters geduldet hat.

Bezüglich der Reinigung muss der Vermieter den Mieter abmahnen, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt. Kommt der Mieter seinen Pflichten dann auch weiterhin nicht nach, hat der Vermieter das Recht, für die Zeiten, in denen der Mieter zur Reinigung verpflichtet wäre, eine Reinigungsfirma zu beauftragen, deren Kosten der Mieter dann übernehmen muss.