Hallo,
ob Du es Vertrag nennen möchtest oder nicht, es wäre ein Vertrag. Und da hast Du bei minderjährigen Schülern schon mal ein Problem. Ebenfalls zum Problem wird die Sache, wenn jemand hierüber dann regelmäßige Einkünfte erzielen würde und man die Sache dann nicht mehr als Gefälligkeit/Nachbarschaftshilfe deklarieren kann, sondern ganz schnell in die Schiene Steuern/Sozialabgaben kommt. Das soll jetzt keine Anregung zur Hinterziehung von fälligen Sozialabgaben werden, aber man würde hier einen Anscheinstatbestand schaffen, von dem man dann im Falle des Falles nicht mehr runterkommt.
Weiterhin stellt sich die Frage, was Du mit so einem Vertrag bezwecken möchtest bzw. wozu er gut sein soll. Normalerweise geht es bei Dienstverträgen darum die gegenseitige Absicherung einer dem Erwerb dienenden und aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung mit Sanktionsmöglichkeiten versehenen Zusammenarbeit zu regeln. Bei Babysittern wirst Du schnell feststellen, dass Du (den guten Vorsatz in allen Ehren, dem Kind nicht ständig wechselnde Bezugspersonen zumuten zu wollen) doch eher mit wechselnden Leuten zu tun hast und das das Verhältns gerade nicht von möglichst starren Regelungen sondern (in deinem eigenen Interesse) eher von größtmöglicher Flexibilität geprägt sein sollte. D.h. warum willst Du dich selbst einschränken und eine feste „Arbeitszeit“ definieren, die um 20:00 endet, wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass Du auch mal bis 22:00 Uhr jemanden brauchen wirst. Warum willst Du umgekehrt einen Anspruch auf x*y Stunden pro Woche definieren (der dann auch bezahlt werden müsste), wenn Du gerne auch mal einen Termin ausfallen lassen möchtest, weil Du aufgrund von Urlaub, eigener Krankheit, Besuch von Oma und Opa, … mal die Gelegenheit hast selbst auf das Kind aufzupassen?
Also auch wenn ich als Jurist natürlich sonst immer viel davon halte, die rechtlichen Verhältnisse in klare Formen zu gießen. Gerade bei einem Babysitter halte ich nicht viel davon. Da muss einfach die Chemie stimmen und das Vertrauen da sein, dass ich mein Kind mit gutem Gewissen mit einem Menschen allein lassen kann, der mit dieser Aufgabe verantwortungsvoll umgeht.
BTW: Mit unserem Au-Pair gibt es natürlich einen offiziellen Au-Pair-Vertrag, wie er von der Agentur vorgeschrieben ist. Es halten sich aber beide Seiten kein Stück an diesen Vertrag - glücklicherweise. Wir haben innerhalb der ersten Tage unsere gegenseitigen grundsätzlichen Wünsche in Einklag gebracht und es klappt wunderbar, wie unter Familienmitgliedern. Wenn mal besondere Wünsche von der einen oder anderen Seite bestehen, dann werden diese offen angesprochen und wir finden eine Lösung im konkreten Einzelfall.
Gruß vom Wiz
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