Vereine Satzung

Hallo,
Wenn ein Verein in seiner Satzung das Ziel X angibt, für welches er sich einsetzen will, und dieses Ziel aber nicht verfolgt, d.h. quasi inaktiv bleibt, inwieweit kann man ihn dafür zur Rechenschaft ziehen? Oder darf ein Verein auch nur im Register existieren ohne aktiv zu sein oder muss er zum Beispiel einmal im Jahr eine Versammlung durchführen und seine Aktivität nachweisen, um seinen Status nicht zu verlieren? Ich spreche hier vom e.V.
Links wären toll

danke

Hallo, hier ein link:

http://www.ksb-pm.de/vereinshilfe/beratung/index11_1…

"2. Auflösung nach Ablauf der Zeitdauer des Vereins

Ein Verein wird ferner aufgelöst durch Ablauf einer in der Satzung festgelegten Zeitdauer, ohne dass es eines besonderen Auflösungsbeschlusses bedarf.
Es ist auch zulässig, wenn die Satzung eines Vereins bestimmte Voraussetzungen nennt, unter denen ein Verein automatisch aufgelöst ist.
Jahrelange Untätigkeit führt allein nicht zur Auflösung eines Vereins.
Wird infolge der Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse die Durchführung des satzungsmäßigen Vereinszwecks unmöglich (z.B. Verlust des Sportgeländes oder Vereinsheimes), so hat das nicht die Auflösung des Vereins zur Folge. Der Vereinszweck schrumpft vielmehr auf die ihm noch unterzuordnenden Restaufgaben, insbesondere die Verwaltung des Vereinsvermögens
Die Mitgliederversammlung eines aufgelösten Vereins kann mit der für die Auflösung vorgesehenen Stimmenmehrheit die Auflösung wieder rückgängig machen und die Fortsetzung des Vereins beschließen, solange die Liquidation noch nicht beendet ist."

Eine gesetzlich geregelte Verpflichtung zum Tätigwerden ist mir nicht bekannt.
Allerdings könnte sich so ein Verein steuerliche Probleme einhandeln, sofern er Beitäge erhebt.
Einnahmen des Vereins sind nämlich zeitnah zu verwenden und dürfen nur in engen Grenzen - in Abhängigkeit vom Vereinsziel - der Vermögensbildung für Notfälle dienen.
Gruß
Peter