Vereinfachte Einkomensteuererklärung

Hallo,

angenommen eine Studentin X hat in 2008 zwei Jobs auf Messen gemacht und mehr als 410 Euro verdient, so dass ca. 80 Euro und 63 Euro Steuer einbehalten wurden sind.
Kann Sie dann einfach eine vereinfachte Steuererklärung abgeben und die beiden Lohn-Zettel anfügen und das ans Finanzamt schicken oder muss sie noch weiteres bedenken?
Sie würde nur die erste Seite ausfüllen und die zweite Seite komplett leer lassen…!

Vielen Dank und beste Grüße

Hallo,

die Lohnzettel sind nicht erforderlich, denn es muss die eTin-Nr. der Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen werden: diese hat auch das Finanzamt und gleicht die Daten ab. Ansonsten nur die persönlichen Daten, Kontoverbindung und Unterschrift!

E.

hallo,

leider steht auf der abrechnung keine eTin drauf…! also doch die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge abgeben?

es muss aber eine Lohnsteuerbescheinigung sein, denn nur dann erstattet das FA auch die Lohnsteuer: mal beim AG nachfragen, ob er diese auch übermittelt und den AN auch richtig abgerechnet hat!!

Aber die andere Vorgehensweise kann man versuchen und erst bei Ablehnung des FA nachfragen.

E.

Hallo,

wenn auf den Ausdrucken keine ETIN draufsteht, liegt der Verdacht nahe, dass der Arbeitgeber vielleicht doch nicht elektronisch die Lohndaten übermittelt hat (gibts immer noch, obwohl dies eigentlich verpflichtend ist).
Zur Vermeidung von Rückfragen kann man ja Kopien beilegen.

Dies würde sich übrigens auch empfehlen, wenn mehr als 40 einzelne Bescheinigungen vorliegen, da diese Menge nicht immer vollelektronisch bei der Steuerfestsetzung verarbeitet werden kann. Grade bei Hostessen, Komparsen u. ä. kann so was ja durchaus mal vorkommen.

Gruß,
Markus

Hallo,

praktisch völlig richtig.
Theoretisch gäbe es hierzu allerdings keine rechtliche Grundlage: Wenn die Lohnsteuer ausreichend glaubhaft gemacht werden kann, muss sie auch angerechnet werden.

Gruß,
Markus

also erstaml so einreichen und dann abwarten, was das fa sagt - passieren kann ja person x nichts außer das vielleicht noch andere sachen angefordert werden…!

Die Studentin solte auch mal gucken, ob ihr von Zinsen Steuer und Soli abgezogen wurde.
Die kann sie mit Anlage Kap zurückholen.

Beste Grüße
JoKu