(vereinfachter) Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Hallo,

wenn man seine täglichen Fahrtkosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchte um sie monatlich anzurechnen zu bekommen anstatt erst im LSJA, dann muss man einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Wenn sich im nächsten Jahr nichts ändert, reicht dann ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus. Was ist aber, wenn sich an zwar auf Seiten des Steuerzahlers, also in diesem Fall an der Fahrtstrecke, nichts geändert hat, aber dafür an den Steuergesetzen, also in diesem Fall an der Kilometerpauschale? Muss dann wieder ein „richtiger“ Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden oder reicht der vereinfachte weiterhin aus? Würde in zweiten Fall dann ein eigentlich zu hoher Betrag auf der Karte eingetragen, so dass dann beim LSJA zurückgezahlt werden müsste? Oder würde der vereinfachte Antrag gar nicht angenommen?

Danke im voraus für Stellungnahmen

Oliver

Hallo Oliver,
es reicht der vereinfachte Antrag.
Aber Achtung: Da du für den richtigen B e t r a g verantwortlich bist, mußt Du in Deinem Antrag natürlich die gefahrenen KM x 0,30 rechnen (vgl. Teil B auf dem Antrag). Solltest Du das X bei „wie 2003“ machen, wird natürlich der alte Betrag eingetragen. Also neu rechnen und Eintrag bei „weniger als 2003“.
Solltest Du hinsichtlich des LStErmVerfahrens 2005 fragen, da hat sich nichts geändert, da die 0,30 berteits ab 2004 gelten
Gruß
Michael