Hallo,
wenn man seine täglichen Fahrtkosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchte um sie monatlich anzurechnen zu bekommen anstatt erst im LSJA, dann muss man einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Wenn sich im nächsten Jahr nichts ändert, reicht dann ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus. Was ist aber, wenn sich an zwar auf Seiten des Steuerzahlers, also in diesem Fall an der Fahrtstrecke, nichts geändert hat, aber dafür an den Steuergesetzen, also in diesem Fall an der Kilometerpauschale? Muss dann wieder ein „richtiger“ Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden oder reicht der vereinfachte weiterhin aus? Würde in zweiten Fall dann ein eigentlich zu hoher Betrag auf der Karte eingetragen, so dass dann beim LSJA zurückgezahlt werden müsste? Oder würde der vereinfachte Antrag gar nicht angenommen?
Danke im voraus für Stellungnahmen
Oliver