Vereinfachtes Kündigungsrecht im ZFH

Hallo,

könnte ein Vermieter, der zusammen mit seinem Mieter in einem ZFH lebt, seinem Mieter grundlos kündigen und sich dabei auf das vereinfachte Kündigungsrecht berufen?
Auf der einen Seite wäre so ein Gesetz nachteilig für den Mieter, weil er leichter „auf der Straße“ landen könnte. Andererseits wäre es unfair, wenn sich der Vermieter gar nicht mehr von einem unliebsamen Mitbewohner, also Mieter, trennen könnte (wenn es also gar nicht mehr funktioniert).

Was für Gründe würde dann ein Vermieter benötigen oder auch anders gefragt, welche Gründe sollte dem Vermieter nicht geben? :smile:

Danke schon mal vorab.

Goji

Hallo !

Ja,das kann er. Er muss keinen Grund anführen.
Der bloße Wunsch,zukünftig wieder allein in dem 2-Fam.Haus zu leben reicht aus.
Das ist ja eben wegen der besonderer Situation (Leben unter einem Dach mit dem Vermieter im 2-Whg-Haus) extra so eingerichtet worden.

Im Haus mit 3 Wohneinheiten ist es ja bereits NICHT mehr so !

mfG
duck313

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html