Vereinigter Lohnsteuerhilfeverein e.V. Verträge

Hallo!
Wir sind Mitglied im VLH e.V.
Diese Mitgliedschaft besteht seit mindestens 2001, mein mann hat diese damals begonnen.
Leider liegt mir kein Vertrag oder ähnliches vor, wie Männer halt so sind, unterschreiben alles und schmeißens dann weg.
Nun hat unsere VHL-Betreuerin uns ein Schreibven zur Unterschrift zugeschickt, wo wir darauf hingewiesen werden das der Betrag auch bei Nicht Inanspruchnahme der Leistung fällig wird wenn nicht bis 30.09. gekündigt wurde.
Das ist uns neu und wir wissen nicht ob das damals auch schon so gehandhabt wurde.
Kennt sich jemand damit aus? Würde diesen Teil gern streichen bevor wir unterschreiben.

Hallo Bellaphia,
da kenn ich mich leider gar nicht aus, da ich meine Einkommensteuerausgleiche immer selbst mache. Jedoch müßte im Internet auf deren Website doch was zu finden sein bezüglich Zahlungsverpflichtung etc und Kündigung sowie Vertragsdauer.
lg. gartehei

Hallo,
ich kenne solche Verträge nicht, kann mir aber gut vorstellen, dass es so ist. Es ist eben ein Verein und der jährliche Betrag ist dann wohl so etwas wie ein Mitgliedsbeitrag und dafür kann man die Leistung in Anspruch nehmen. Wenn das jetzt neu ist, war es vielleicht vorher nicht so und wird jetzt eingeführt. Dann könnt ihr unterschreiben oder eben austreten. Aber die Hilfe bei der Steuererklärung ist doch auch was wert (wenn man es nicht selbst kann, also wäre es doch trotzdem gut das in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerberater nimmt jedenfalls bestimmt mehr dafür.

hallo,

das ist völlig normal - ihr habt eine mitgliedschaft, und dafür zahlt man mitgliedsbeiträge. diese mitgliedsbeiträge beinhalten im gegenzug leistungen, die ihr in anspruch nehmen KÖNNT, aber nicht MÜßT.
der mitgliedsbeitrag würde aber in jedem fall fällig.
insofern ist das, was der VLH e.V. schreibt, korrekt.

saludos, borito

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola

VORSICHT! Schwarze Schafe gibt es immer, wenn diese aber auch noch vom Vorstand gedeckt werden…
Auch ich hatte (unbewusst und somit ohne Unterlagen) eine Mitgliedschaft unterschrieben. Im ersten Jahr ging alles gut, aber bereits im zweiten Jahr erhielt ich erst nach mehrmaligen Mahnen (ca. 1/2 Jahr lang) und dann auch noch nach Fristablauf usw. meine Unterlagen zurück. Daraufhin habe ich fristlos gekündigt. Erst danach teilte man mir mit, dass die Kündigung bis zum 30.09. eines Jahres erfolgt sein müsste, ansonsten wäre auch für das folgende Jahr der (Vorjahres-)Beitrag zu zahlen. Da ich weder die verspätete Erklärung verwenden konnte und für das folgende Jahr die „Hilfe“ nicht mehr in Anspruch nehmen wollte, habe ich zum Zeichen einer gütigen Einigung als Vergleich mehr als 2/3 des geforderten Beitrages (für nichts als Ärger, dafür aber nach mehr als 2-jähriger wechselseitiger Korrespondenz) völlig entnervt bezahlt.

Daraufhin wurde ich vom vlh verklagt!!!

Mittlerweile hat sich die Forderung vom vlh im laufenden Verfahren auf € 80 reduziert, hinzu kommen aber noch Gerichtskosten und RA-Gebühren, die ich zahlen muss, sollte das Gericht meine Einwände und Beweismittel nicht anerkennen. Ich habe Geld, Zeit und Nerven investiert. In meinem Fall war der vlh die eigene „Leistung“ völlig schnuppe, wichtig war ihr einzig und allein, stur und uneinsichtig ihren Beitrag einzufordern.