Vereinigungsbaulast-was bedeutet das genau?

Hallo.Nachdem uns,vor Jahren, vom Bauamt gesagt wurde, das im Garten meiner Eltern, kein Bauland wäre, haben wir, an dem Elternhaus angebaut und es später- mit einer Vereinigungsbaulast getrennt.
Jetzt wurde das Elterngundstück verkauft und der neue Besitzer möchte im Garten bauen.(Jetzt ist da auf einmal Bauland)
Er beruft sich,auf die Vereinigungsbaulast und möchte auf der Grenze bauen.
Jetzt meine Frage: Ist eine Vereinigungsbaulast immer für das ganze Grundstück,ich dachte es wäre nur für die,jetzt bestehenden Häuser und muss der neue Besitzer keine 3 m Abstand halten. Und wie sieht es aus,wenn ich nocheinmal bauen möchte,(da ich jetzt auch mehr Bauland habe),muss ich dann auch keinen Grenzabstand halten.Wie soll das gehen.Wer zuerst kommt,mahlt zuerst.
Ich weiss,es ist echt schwierig,aber vieleicht hat irgendjemand von diesem Thema eine Ahnung.
Vielen Dank im Vorraus.

Hallo Elisabeth,

eine Vereinigungsbaulast vereinigt ein, zwei oder mehrere Grundstücke zu einem Baugrundstück und trennt es nicht. Daher kann ich die Frage nicht verstehen. Eine Baulast wird eingetragen, wenn ein öffentliches Interesse am Erhalt bestimmter Dienstbarkeiten besteht, z.B. einem Zugang von einem Wohnhaus zu einer öffentlichen Verkehrsfläche(Wegerecht), so dass Rettungsfahrzeuge wir Feuerwehr, Krankenwagen oder Polizei ungehindert Zugang haben, aber auch Versorgungsfahrzeuge, wie Müllabfuhr etc.

mehr kann ich nicht sagen.

HG Harald