Vereininternes Lotto - Glücksspiel?

Liebe ExpertInnen.

ein kleiner Verein (e.V.) veranstaltet ein Spendenlotto. 49 Mitglieder können teilnehmen, jeder bekommt per Los eine Zahl von 1 bis 49 zugeteilt. Beim Lotto 6 aus 49 wird beobachtet, welche Zahl in der Samstagausspielung als erste fällt, und der Teilnhemer mit dieser Nummer hat gewonnen.

Die Teilnehmer bezahlen für jede Ausspielung 1 € , die Auszahlung pro Gewinn beträgt 25 €. So wird also etwa die Hälfte der Einnahmen ausgespielt, die andere Hälfte bleibt beim Verein (und wird für Ausrüstung der Kinder und Jugendlichen verwendet).

Fällt das rechtlich unter Glücksspiel?

Dank & Gruß
Ralf

Aus meiner Sicht ja, das StGB ist da klar:
https://dejure.org/gesetze/StGB/284.html

Ob deswegen allerdings jemand zur Polizei geht und ob es einen Staatsanwalt gibt, der das für verfolgungswürdig hält steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Gruß,
Steve

Ein Glücksspiel ist es sicher, du willst wohl eher wissen ob das legal ist… :wink:

https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/illegales-gluecksspiel--senioren-muessen-auf-bingo-abende-verzichten-7824182.html lässt folgende Vermutung entstehen:

  1. auch so vermeintlich „gut gemeinte“ Glücksspiele können rechtlich problematisch sein
  2. es könnte ein „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ geben, was euch die ganze Sache erlaubt.

HTH,
J~

Moin, J~

danke für den Link, mit dem ging’s weiter: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/StVGlueStV-G3

Gruß
Ralf