Liebe ExpertInnen.
ein kleiner Verein (e.V.) veranstaltet ein Spendenlotto. 49 Mitglieder können teilnehmen, jeder bekommt per Los eine Zahl von 1 bis 49 zugeteilt. Beim Lotto 6 aus 49 wird beobachtet, welche Zahl in der Samstagausspielung als erste fällt, und der Teilnhemer mit dieser Nummer hat gewonnen.
Die Teilnehmer bezahlen für jede Ausspielung 1 € , die Auszahlung pro Gewinn beträgt 25 €. So wird also etwa die Hälfte der Einnahmen ausgespielt, die andere Hälfte bleibt beim Verein (und wird für Ausrüstung der Kinder und Jugendlichen verwendet).
Fällt das rechtlich unter Glücksspiel?
Dank & Gruß
Ralf