Vereinmitgliedschaft

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage zu eine fiktiven Situtation.
Ein Ehepaar schließt vor, sagen wir mal zwei Jahren, eine
Mitgliedschaft in einen Sportverein ab. Auf dem Vertrag wird
angekreuzt wie die Mitgliedschaft aussehen soll, z.B. wie oft man
das Sportangebot in Anspruch nehmen will (z.B. einmal in der Woche)
und dadrunter wird das angekreuzte Unterschrieben

Nach ca. 1 1/2 steht schon mal die Überlegung der Kündigung im Raum,
darauf hin wird von der Geschäftsführung des Vereins mitgeteilt
das es eine Kündigungsfrist von 4 Wochen besteht. Die Kündung wird
verworfen. 2 Jahre nach Vereinsbeitritt am 6.11. wird die
Mitgliedschaft gekündigt. Da dies nicht zum ersten eines Monats
geschah ist dem Ehepaar selbstverständlich bewusst das die Kündigung
erst zum 31.12. wirksam wäre.

Darauf hin würde das Ehepaar einen Brief der Geschäftsführung erhalten
das die Kündigung der aktiven Mitgliedschaft zum 31.12. beendet.
Die passive Mitgliedschaft hat aber eine Kündigungsfrist von
3 Monaten und somit wäre diese nicht fristgerecht beendet worden
und somit besteht noch eine passive Mitgliedschaft bis 31.12.09
und somit fallen auch noch alle Monatsbeiträe wie auch
Jahresmitgliedschaftsbeitrag an.

So und nun stellt man sich noch vor das der Verein kurz vor der
Insolvenz stehen würde.

Kann das alles so sein?
Kann eine Person passives wie auch aktives Mitglied sein?

Viele Grüße

Hi
zu allen Vereinsfragen, zumindest den von dir gestellten, fällt mir als allererste Antwort ein:
„Was steht in der Satzung?“

Die ist das „Grundgesetz“ des Vereines und regelt genau die von dir angefragen Punkte.

Gruß
HaWethie

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Satzung ist wäre nicht einsehbar.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Satzung ist wäre nicht einsehbar.

Hallo,
die Satzung ist beim Registergericht einsehbar.
Grüße
Ulf

Hallo Val,

zu allen Vereinsfragen, zumindest den von dir gestellten,
fällt mir als allererste Antwort ein:
„Was steht in der Satzung?“

Die ist das „Grundgesetz“ des Vereines und regelt genau die
von dir angefragen Punkte.

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Satzung ist wäre nicht einsehbar.

Die Satzung müsste bereits beim Beitritt zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss sie durch die „Geschäftsführung“ auf Verlangen zumindestens vorgelegt werden.

Gruß, Karin