Vereinnahmung von Forderungen

Hallo liebe Experten,

wenn ein freiberuflich Tätiger seinen Gewinn nach Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt und Forderungen gegenüber seinen Kunden hat, dieser die Rechnung aber erst im nächsten Jahr bezahlt, wann setzt dort die Gewinnwirkung ein?

Also sind es schon Erträge mit Entstehung der Forderungen oder erst, oder entstehen erst Erträge, wenn die Forderungen beglichen werden???

Viele Grüße,
Rik

Servus,

in der Überschussrechnung wird eine Einnahme dann aufgezeichnet, wenn das Geld (oder jede andere Gegenleistung) eingenommen wird. Das ist dann, wenn der Kunde bezahlt.

Das gibt dem Überschussrechner übrigens - legale! - Gestaltungsmöglichkeiten, die man beim Bilanzieren nicht hat.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Ok, dass eine Einnahme innerhalb des Jahres bezogen ist, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind, habe ich kurz nach deiner Antwort noch in § 11 (1) S. 1 EStG gefunden.
Aber eine Einnahme betrifft ja nur das Geldvermögen, wohingegen die Erträge des Gesamtvermögen betreffen.

Würde man nicht, wenn die Forderung ensteht erstmal:
Forderungen aus LuL an Umsatzerlöse
buchen?
und wenn ich halt das Geld bekomme:
Bank an Forderungen
?

dann wäre die gewinnwirkung doch schon eher als zum Zeitpunkt des Zuflusses oder ist das bei der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4(3) was anderes???

Aber eine Einnahme betrifft ja nur das Geldvermögen,
wohingegen die Erträge des Gesamtvermögen betreffen.

? Wie ist denn das gemeint?

Würde man nicht, wenn die Forderung ensteht erstmal:

Forderungen aus LuL an Umsatzerlöse

buchen?

Kann man machen, das entspricht dann aber nicht mehr den Regeln der Einnahme- / Überschußrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG.

und wenn ich halt das Geld bekomme:

Bank an Forderungen

?

dann wäre die gewinnwirkung doch schon eher als zum Zeitpunkt
des Zuflusses oder ist das bei der
Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4(3) was anderes???

Ja doch! Wenn die Lieferung oder Leistung bezahlt wird, dann ist Gewinnwirksamkeit gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald