Hallo liebe Experten,
wenn ein freiberuflich Tätiger seinen Gewinn nach Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt und Forderungen gegenüber seinen Kunden hat, dieser die Rechnung aber erst im nächsten Jahr bezahlt, wann setzt dort die Gewinnwirkung ein?
Also sind es schon Erträge mit Entstehung der Forderungen oder erst, oder entstehen erst Erträge, wenn die Forderungen beglichen werden???
Viele Grüße,
Rik