Ist es hilfreich sich an das zuständige Vereinsgericht zu wenden und den Rechtspfleger um Rat zu fragen und/oder ist eine Feststellung der Nichtigkeit einer Satzung sinnvoll? Es wird vermutet, dass eine nicht rechtskräftige Satzung eingetragen werden soll. Denn die Änderungen passen nicht in die rechtskräftige Satzung (1995)
Wer weiß Rat?
Wenn eine nicht rechtkräftige Satzung eingetragen werden soll müsste ja vorher der Notar schon Einspruch erheben. Ansonsten kann man beim Vereinregister auch Einspruch erheben
Der Notar wird aber den kompletten neuen Entwurf bekommen und denkt, das alles wurde beschlossen oder? Sicher ist, sich an das Veeinsregister zu wenden.Vielen Dank für die Hilfe
Wenn eine nicht rechtkräftige Satzung eingetragen werden soll
müsste ja vorher der Notar schon Einspruch erheben. Ansonsten
kann man beim Vereinregister auch Einspruch erheben