Jemand tritt einem Verein bei. Er wird nach 1 Woche schon aufgefordert, seinen Jahresmitgliedsbeitrag zu bezahlen. Er tut dies umgehend. Nach drei Wochen stellt er fest, das die Dinge, die im Verein passieren, für ihn nicht tragbar sind. Er kündigt und tritt aus.
Kann er den Mitgliedsbeitrag zurückfordern, da er sich vom Verein getäuscht fühlt und deshalb so schnell wieder austrat?
Kündigungsfristen und die damit einhergehenden Beitragspflichten müssten in der Satzung geregelt sein.
Wie kann man von einem Verein enttäuscht sein, dem man aus freien Stücken beitrat? Über Vereinszweck, Satzung, Rechte und Pflichten konnte man sich doch im Vorfeld ausreichend informieren. Oder hätte es tun können.
vnA
In der Satzung und in der Aussenwerbung gibt der Verein andere Dinge vor als das, was intern dann wirklich abläuft.
Hallo
in den Vereinen, die ich kenne und Mitglied bin, kann man 3 Monate vor Ende des Kalenderjahrs zum Ende des Jahres kündigen.
Wie bereits geschrieben, muss das in der Satzung nachzulesen sein.
Ich denke nicht, dass es eine Vorschrift gibt, dir den Mitgliedsbeitrag zurück zu erstatten.
Gruß michael