Vereinsaktion vor der Registereintragung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Wir haben im Oktober einen Verein gegründet. Dieser Verein hat das Ziel, ab Februar monatlich eine Jugendzeitung herauszubringen. Leider trödeln die Ämter wieder mal etwas und die Eintragung in das Vereinsregister wird wohl erst Anfang des kommenden Jahres fix sein. Nun meine Frage: Ist es möglich, dass der Verein die Zeitung dennoch im Februar herausgibt, auch wenn der Verein noch nicht eingetragen ist? Noch als kleine Zusatzinfo. Der Verein möchte ab Januar für die Finanzierung der Zeitung Spenden und Sponsorengelder annehmen.

Vielen Dank für die kommenden Antworten.

Dominic :smile:

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen
kann. Wir haben im Oktober einen Verein gegründet. Dieser
Verein hat das Ziel, ab Februar monatlich eine Jugendzeitung
herauszubringen. Leider trödeln die Ämter wieder mal etwas und
die Eintragung in das Vereinsregister wird wohl erst Anfang
des kommenden Jahres fix sein. Nun meine Frage: Ist es
möglich, dass der Verein die Zeitung dennoch im Februar
herausgibt, auch wenn der Verein noch nicht eingetragen ist?

Auch ein nicht eingetragener Verein ist ja ein Verein und kann also problemlos aktiv sein und z.B. eine Zeitung herausgeben.

Noch als kleine Zusatzinfo. Der Verein möchte ab Januar für
die Finanzierung der Zeitung Spenden und Sponsorengelder
annehmen.

Tja, und hierin liegt das Problem: Anerkannte Spendenquittungen dürft ihr nur ausstellen, wenn ihr eingetragen und als gemeinnützig (!) anerkannt seid. Da hat also auch das Finanzamt noch was mitzureden. Und Jugendzeitungen sind meines Wissens erstmal nicht gemeinnützig. Und das jemand in nennenswertem Umfang spendet, ohne eine solche Quittung habe ich leider noch nicht erlebt.

Viele Grüße
Maud

Hi,
das sind zwei sehr verschiedene Probleme.
Wenn ihr nur noch kurze Zeit auf die Eintragung als Verein wartet, könnt ihr euch e.V. in Gründung (i.G.) nennen.
Wenn aber in der Zeit war schief geht, trifft die Haftung nicht den Verein, sondern den, der gehandelt hat (weil es die Rechtsfigur des Vereins ja noch nicht gibt).

Etwas anderes ist das mit den Einnahmen. Solange ihr nicht eingetragen seit - und die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt habt - könnt ihr keine steuerbegünstigten Spenden einnehmen. Und Verkaufserlöse sind normal zu versteuern.

Hallo Dominic,
grundsätzlich ist es unerheblich, ob der Verein nun eingetragen ist oder nicht - der Unterschied besteht in erster Linie in der Haftung. Beim eingetragenen Verein haftet der Vorstand auch mit dem Privatvermögen, beim eingetragenen Verein haftet der Verein nur mit dem Vereinsvermögen.
Die Gemeinnützigkeit ist eine Angelegenheit der Satzung - und um die wird es hier wohl in erster Linie gehen - solange die Bestätigung des Finanzamtes hierüber nicht vorliegt, solange kann der Verein keine steuerwirksame Spendenquittung ausstellen.

Erhard

Hallo Dominic,

der Verein kann vielleicht schon vieles im Vorfeld in die Wege leiten und mit der Arbeit für die erste Ausgabe beginnen, aber Gemäß § 21 und § 55 BGB erlangt der Idealverein die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Der Vorstand meldet den Verein bei diesem Gericht zur Eintragung an.
Mit den Spenden vor Eintragung würde ich vorsichtig sein, denn die Spender wollen in der Regel auch eine Spendenquittung und die kann nicht vor der Eintragung ausgestellt werden.

Einen schönen Tag

Ulrike

Hallo Dominic,
ohne Eintrag ins Vereinsregister und danach Anerkennung des Vereins als gemeinnützig durch das Finnazamt,können offiziell keine Spenden eingenommen werden, für die eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
Viele Grüße
KUBO

Hallo,

die Zeitung kann der Verein rausbringen. Ein Verein muss ja nicht zwingend im Vereinsregister eingetragen sein. Zu beachten ist dabei aber, dass die Haftung des Vorstandes strenger ist als beim eingetragenen Verein.

Die Annahme von Spenden ist möglich, nur Spendenquittungen dürfen nicht ausgestellt werden (wovon der Spender nicht begeistert sein wird). Dazu ist die Anerkennung als gemeinnütziger Verein erforderlich. Das ist nochmal ein sep. Vorgang beim Finanzamt neben der Registereintragung.

Im Detail empfehle ich das mit einem Notar oder dem Vereinsregister zu besprechen.

Viel Erfolg!

Hallo Dominic, hier noch einmal mein Hinweis, ich bin kein Anwalt und insofern ist meine Auskunft nicht verbindlich. Aus meiner Berufspraxis denke ich aber etwas zu deinem Problem sagen zu können.
Ihr wollt ja für den Verein die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen (ansonsten darf der Verein keine unversteuerten Spenden annehmen). Da die Gemeinnützigkeit immer rückwirkend vom Finanzamt für die zurückliegenden 3 Jahre erteilt wird, könnt ihr auch bereits vor Eintrag ins Vereinsregister beginnen, allerdings hat der Verein dann noch keine Gemeinnützigekeit vom Finanzamt (habt ihr die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt prüfen lassen, auf Grund eurer Satzung ?) und er ist (vor Eintrag) eine GbR laut BGB. Damit haftet ihr persönlich für alle Tätigkeiten. Ihr müßt das Risiko einschätzen, ob ihr das wollt bzw. wie hoch das Risiko ist.
Ich empfehle euch noch, lasst euch zu eurem Problem beraten von einer kostenlosen Rechtsberatung (diese gibt es in fast jeder Stadt oder beim Amtsgericht). Die großen Vereine, wie AWO, Paritäter, Caritas und andere beraten euch bestimmt auch hierzu kostenlos.
Grüße und viel Erfolg.
M. Bl.

Hey Dominic,

also soweit ich weiss steht dem ganzen (Zeitung) nichts im Wege. genauso wie die Spenden (wenn ihr euch denn als gemeinnütziger Verein eintragen lasst, also normaler Verein könnt ihr eh´ keine Spendenquittungen ausstellen).
Wichtig ist nur das ihr auf Eurem Briefpapier und sonst überall hinter das e.V. ein i.G. schreibt.
Das heisst „in Gründung“. So könnt ihr wie ein eingetragener Verein agieren.
Solltet ihr am Ende nicht eingetragen werden, aus welchen Gründen auch immer, müsst Ihr selbstredend die Spender darauf aufmerksam machen das sie ihre Spenden nicht absetzen können und evtl. die Spende zurückzahlen, aber das sowas (ein nicht Eintrag) passiert ist äußerst unwahrscheinlich.

Gruss, und sorry wegen der späten Antwort,ö Christian.

Hallo bitte entschuldige ich kann dir leider nicht weiter helfen.

Ein lichtvolles neues Jahr wünscht

Biljana
www.kinder-frauenhaus.de
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen
kann. Wir haben im Oktober einen Verein gegründet. Dieser
Verein hat das Ziel, ab Februar monatlich eine Jugendzeitung
herauszubringen. Leider trödeln die Ämter wieder mal etwas und
die Eintragung in das Vereinsregister wird wohl erst Anfang
des kommenden Jahres fix sein. Nun meine Frage: Ist es
möglich, dass der Verein die Zeitung dennoch im Februar
herausgibt, auch wenn der Verein noch nicht eingetragen ist?
Noch als kleine Zusatzinfo. Der Verein möchte ab Januar für
die Finanzierung der Zeitung Spenden und Sponsorengelder
annehmen.

Vielen Dank für die kommenden Antworten.

Dominic :smile:

Hallo Dominic,
ihr solltet mit dem zuständigen Finanzamt sprechen und die „Erlaubnis“ einholen, die Gelder vorbehaltlich der Eintragung einwerben zu dürfen. Dort wird euch dann mitgeteilt, ob ihr das machen dürft oder nicht.
Unabhängig davon könnt ihr die Zeitung sicher auch vorher herausbringen, wenn sie keine Finanzierung benötigt. Aber das ist ja wohl der Haken.
Viele Grüße
granny