Hallo BHShuber,
Die Telefonnummer wäre eine private, die allerdings auf der
Vereinshomepage als Kontaktnummer angegeben wird und auch nur
für Vereinszwecke verwendet würde.
Wäre das ein Problem?Solange der Verein nicht in Ihrer Wohnung als Vereinssitz
gemeldet ist dürfte das kein Problem darstellen.Warum sollte es ein Problem darstellen, wenn der
Vereinsvorsitzende einen Verein unter seiner Privatadresse
beim Amtsgericht eintragen lässt?Weil er hierfür die Erlaubnis des Vermieters benötigt.
Woraus kann man diese benötigte Erlaubnis ableiten?
Bitte um entsprechenden Hinweis.
Der nächste Vermieter könnte ja dann auch verbieten, wenn ein
Arbeitnehmer seine Tätigkeit von zu Hause in einem
Arbeitszimmer ausübt und dafür einen Telefonanschluss benötigt
in dem sein Arbeitgeber angegeben ist (Homeoffice der Firma
XYZ).Völlig anderer Sachverhalt und nicht miteinander zu
vergleichen.
wo ist denn der Unterschied.
Beide lassen eine Telefon-Nr. für eine andere Institution eintragen.
Beide erhalten zusätzliche Post.
Der eine verwaltet einen Verein von zu Hause und der andere hat zu Hause seine Arbeitsstelle.
Beide haben keine zusätzlichen Besucher.
Dadurch gibt es keine zusätzlichen Besucher in dem Haus - aber
dafür mehr Telefonanrufe, was den Hausbesitzer sicherlich
nicht stört.Gruß Merger
Im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage und gemeldeten Verein,
publizieren des Vereinsstizes im Aussenverhältnis mit Adresse
einer Mietwohnung, wöchentliche Treffen und Vorträge braucht
er in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters.
Die wöchentlichen Treffen und Vorträge werden von Vereinen nie in den Wohnungen des Vereinsvorsitzenden durchgeführt, sondern immer in einem Vereinsheim oder in einer Gaststätte.
Wenn der fragende seine private Telefonnummer als
Kontaktnummer angibt ist das kein Problem wenn im Zusammenhang
der Verein nicht offiziell auf seine Mietwohnung ohne
Erlaubnis des Vermieters angemeldet ist.
Du verwechselst etwas - der Vereinsvorsitzende muss im Amtsgericht eingetragen werden mit Anschrift. Lediglich die Telefon-Nr. wird auf den Verein eingetragen.
Aber Du hast doch sicherlich eine Rechtsquelle für deine Meinung.
Gruß
BHShuber
Gruß Merger