Vereinsaktivitäten in gemieteter Wohnung möglich?

Hallo,

darf ein Mieter in seiner Wohnung Vereinsaktivitäten betreiben? Könnte ein Vermieter verbieten, wenn man sich ein Mal die Woche abends mit 5-6 Mitgliedern für etwa 2,5 Stunden (bis ca. 22:30 Uhr) trifft? Dabei würde Zimmerlautstärke nie überschritten werden und auch sonst nicht die Privatssphäre der Hausbewohner gestört.
Wäre es weiterhin ein Problem, wenn der Verein mit Adresse und Telefonnummer im Internet stünde und ein Mal im Jahr öffentlich plakatierte Vorträge veranstaltet würden, zu denen etwa 25 Leute kämen.

Vielen Dank für eine schnelle Antwort,
Spiff

Hallo Spiff,

am besten mit dem Vermieter sprechen.

Die meisten Mietverträge sehen nur ausschließlich die Nutzung zu Wohnzwecken vor und nicht als Vereinssitz der auch noch nach aussen hin publiziert wird.

Die Wöchentlichen treffen sehe ich eher undramatisch, schließlich kann mir ein Besuch in der von mir gemieteten Wohnung nicht verwehrt werden, zumal es sich nur um eine Hand voll Leute handelt und in unbelästigender Weise gegenüber den Nachbarn.

Allerdings in Zusammenhang mit dem geschilderten Vorhaben scheint die Kontellation kritisch zu sein und unbedingt mit dem Vermieter zu besprechen.

Viel Hoffnung besteht meiner Ansicht nicht das Vorhaben erlaubt zu bekommen.

Nur meine Einschätzung, bitte nicht mißverstehen.

Gruß

BHShuber

Hallo Spiff,

nein, so ein wöchentliches Treffen kann man nicht untersagen. Problematisch wird, wenn das Ganze alls „Gewerbe“ eingestuft wird.
Wer beschwert sich eigentlich, der Vermieter oder die Mitbewohner?
Wenn es die Mitbewohner sind, dann würde ich mit dem Vermieter reden. Er wäre dann informiert  und könnte sein Einverständnis  geben.
Das mit den Vorträgen  und den 25 Besuchern ist da schon etwas kritischer zu betrachten. Ich würde versuchen die Veranstaltung an einem anderen Ort zu arrangieren. Dann fällt es dem Vermieter und den Mitbewohnern schon leichter dem Zuzustimmen.

Viel Erfolg wünscht

Hans H.T.

N’abend,

danke schonmal für die ersten Einschätzungen. Es wäre also „Verhandlungssache“, lese ich daraus. Natürlich ist die Wohnung zur Miete und nicht als Vereinssitz überlassen. Wöchentliche Treffen sollten doch aber kein Problem sein. Mal schauen, was der Vermieter dazu morgen sagt.

Beste Grüße und vielen Dank,
Spiff

Hallo,

eine Wohnung ist nur zu Wohnzwecken da,eine anderweitige Nutzung braucht der Vermieter nicht zu dulden.

Hm… wenn also ein Vereinsvorstand, Freunde (Vereinsmitglieder) einläd und mit denen ein paar Gläschen Wein trinkt, darf deiner Meinung nach dies der Vermieter verbieten?

Gruß Merger

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huhu,

das geht darüber deutlich hinaus, Wohnung soll sogar Meldeadresse des verein Sein.

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Korrekturvorschlag
OK, Korrekturvorschlag:
Wenn der Mieter die Vereinsadresse (nicht die Telefonnummer) aus dem Internet raus nimmt, keine Vorträge mehr in den Räumlichkeiten ausrichtet, sondern sich nur wöchentlich mit bis zu 10 Mitgliedern in einer nicht-Nachbar-störenden Art und Weise trifft, sollte der Vermieter doch keine rechtlichen Hebel ansetzen können, oder?
Gruß,
Spiff

Hallo,

eine Wohnung ist nur zu Wohnzwecken da,eine anderweitige
Nutzung braucht der Vermieter nicht zu dulden.

OK, das verstehe ich; War mir eigentlich auch vorher klar. Könnt Ihr bitte zu meinem Korrekturvorschlag weiter oben etwas sagen?

Vielen Dank Euch für die Hilfe,
Spiff

Hm… wenn also ein Vereinsvorstand, Freunde
(Vereinsmitglieder) einläd und mit denen ein paar Gläschen
Wein trinkt, darf deiner Meinung nach dies der Vermieter
verbieten?

Danke, das wird jetzt wohl die Reaktion auf die „Beschwerde“ des Vermieters sein. Mich würde Eure Meinung zum Korrekturvorschlag interessieren.

Besten Dank an alle,
Spiff

Hallo,

nein, so ein wöchentliches Treffen kann man nicht untersagen.

Dann sollte das gemäß meinem Korrekturvorschlag oben in Ordnung gehen.

Problematisch wird, wenn das Ganze alls „Gewerbe“ eingestuft
wird.

Das wird es nicht, weil es sich bei den Einnahmen bei den Vorträgen nur um Unkostendeckung geht.

Wer beschwert sich eigentlich, der Vermieter oder die
Mitbewohner?

Das ist noch unbekannt. Aber eigentlich sollte kein Mitbewohner von den Treffen tangiert werden.

Wenn es die Mitbewohner sind, dann würde ich mit dem Vermieter
reden. Er wäre dann informiert  und könnte sein
Einverständnis  geben.
Das mit den Vorträgen  und den 25 Besuchern ist da schon etwas
kritischer zu betrachten. Ich würde versuchen die
Veranstaltung an einem anderen Ort zu arrangieren. Dann fällt
es dem Vermieter und den Mitbewohnern schon leichter dem
Zuzustimmen.

Das sollte in Zukunft wohl so gemacht werden.

Viel Erfolg wünscht

Hans H.T.

Vielen Dank sagt,
Spiff

Hallo Spiff,

eine zeitliche oder zahlenmäßige Beschränkung für Besucher in einer Mietwohnung gibt es nicht, solange es sich um Besuch handelt und niemand dadurch gestört fühlt oder durch den Besuch höhere Hausreinigungskosten entstehen oder die Substanz der Mietsache beeinträchtigt wird.

Bezüglich der Telefonnummer, solange es sich um Ihre private handelt und nicht die Vereinsnummer angemeldet auf Ihre Wohnung, ist das jedem selbst überlassen, in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Gruß

BHShuber

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huhu,

das geht darüber deutlich hinaus, Wohnung soll sogar
Meldeadresse des verein Sein.

Also bist Du der Meinung, dass der Mieter (Vereinsvorsitzender) nicht berechtigt ist die Verwaltung eines Vereins an seiner Privatadresse zu erledigen.

Benötigt er evt. auch noch eine Genehmigung des Vermieters, wenn er unter seiner Telefon-Nr. den Verein eintragen lässt ?

Gruß Merger

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Hallo Spiff,

eine zeitliche oder zahlenmäßige Beschränkung für Besucher in
einer Mietwohnung gibt es nicht, solange es sich um Besuch
handelt und niemand dadurch gestört fühlt oder durch den
Besuch höhere Hausreinigungskosten entstehen oder die Substanz
der Mietsache beeinträchtigt wird.

Das sollte erfüllt sein.

Bezüglich der Telefonnummer, solange es sich um Ihre private
handelt und nicht die Vereinsnummer angemeldet auf Ihre
Wohnung, ist das jedem selbst überlassen, in der
Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Die Telefonnummer wäre eine private, die allerdings auf der Vereinshomepage als Kontaktnummer angegeben wird und auch nur für Vereinszwecke verwendet würde.
Wäre das ein Problem?

Vielen Dank nocheinmal an alle für die intensive Hilfe,
Spiff

Bezüglich der Telefonnummer, solange es sich um Ihre private
handelt und nicht die Vereinsnummer angemeldet auf Ihre
Wohnung, ist das jedem selbst überlassen, in der
Öffentlichkeit bekannt zu machen.

und wenn es ein handy vom verein wäre, müsste man es dann vor der tür der mietwohnung liegen lassen?

meine logik sagt mir, dass deine behauptung irgendwie nicht stimmen kann.

Hallo Spiff,

Die Telefonnummer wäre eine private, die allerdings auf der Vereinshomepage als Kontaktnummer angegeben wird und auch nur für Vereinszwecke verwendet würde.
Wäre das ein Problem?

**Solange der Verein nicht in Ihrer Wohnung als Vereinssitz gemeldet ist dürfte das kein Problem darstellen.

Gruß

BHShuber**

Hallo Spiff,

Die Telefonnummer wäre eine private, die allerdings auf der
Vereinshomepage als Kontaktnummer angegeben wird und auch nur
für Vereinszwecke verwendet würde.
Wäre das ein Problem?

Solange der Verein nicht in Ihrer Wohnung als Vereinssitz
gemeldet ist dürfte das kein Problem darstellen.

Warum sollte es ein Problem darstellen, wenn der Vereinsvorsitzende einen Verein unter seiner Privatadresse beim Amtsgericht eintragen lässt?

Der nächste Vermieter könnte ja dann auch verbieten, wenn ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit von zu Hause in einem Arbeitszimmer ausübt und dafür einen Telefonanschluss benötigt in dem sein Arbeitgeber angegeben ist (Homeoffice der Firma XYZ).

Dadurch gibt es keine zusätzlichen Besucher in dem Haus - aber dafür mehr Telefonanrufe, was den Hausbesitzer sicherlich nicht stört.

Gruß Merger

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Das man Vermietern eine Unterscheidung zwischen reiner Wohnraummiete und der gewerblcihen Nutzung von Räumen vom Gesetzgeber her zu billigt,hat schon seine Gründe.Egal ob Verein,Freiberufler oder klassisches Handwerk,alle diese Adressaten werden von Vertretern „heimgesucht“ (von den ganzen Prospektzusendung mal ganz abgesehen).
Von daher hatd er Vermieter schon ein berechtigtes Interesse,sowas in reinen Wohngebäuden zu unetrbinden.

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dürfte dem Vermieter zum B. viel Ärger im Haus einbrigen,so mal als Beispiel.

Aber nicht nur aus diesem extremen Grunde ist es angebracht,eigene Räumlichkeiten für den Verein zu schaffen.

Hallo Merger,

Hallo Spiff,

Die Telefonnummer wäre eine private, die allerdings auf der
Vereinshomepage als Kontaktnummer angegeben wird und auch nur
für Vereinszwecke verwendet würde.
Wäre das ein Problem?

Solange der Verein nicht in Ihrer Wohnung als Vereinssitz
gemeldet ist dürfte das kein Problem darstellen.

Warum sollte es ein Problem darstellen, wenn der
Vereinsvorsitzende einen Verein unter seiner Privatadresse
beim Amtsgericht eintragen lässt?

Weil er hierfür die Erlaubnis des Vermieters benötigt.

Der nächste Vermieter könnte ja dann auch verbieten, wenn ein
Arbeitnehmer seine Tätigkeit von zu Hause in einem
Arbeitszimmer ausübt und dafür einen Telefonanschluss benötigt
in dem sein Arbeitgeber angegeben ist (Homeoffice der Firma
XYZ).

Völlig anderer Sachverhalt und nicht miteinander zu vergleichen.

Dadurch gibt es keine zusätzlichen Besucher in dem Haus - aber
dafür mehr Telefonanrufe, was den Hausbesitzer sicherlich
nicht stört.

Gruß Merger

Im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage und gemeldeten Verein, publizieren des Vereinsstizes im Aussenverhältnis mit Adresse einer Mietwohnung, wöchentliche Treffen und Vorträge braucht er in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters.

Wenn der fragende seine private Telefonnummer als Kontaktnummer angibt ist das kein Problem wenn im Zusammenhang der Verein nicht offiziell auf seine Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters angemeldet ist.

Gruß

BHShuber