Hallo Merger,
Hallo Spiff,
Die Telefonnummer wäre eine private, die allerdings auf der
Vereinshomepage als Kontaktnummer angegeben wird und auch nur
für Vereinszwecke verwendet würde.
Wäre das ein Problem?
Solange der Verein nicht in Ihrer Wohnung als Vereinssitz
gemeldet ist dürfte das kein Problem darstellen.
Warum sollte es ein Problem darstellen, wenn der
Vereinsvorsitzende einen Verein unter seiner Privatadresse
beim Amtsgericht eintragen lässt?
Weil er hierfür die Erlaubnis des Vermieters benötigt.
Der nächste Vermieter könnte ja dann auch verbieten, wenn ein
Arbeitnehmer seine Tätigkeit von zu Hause in einem
Arbeitszimmer ausübt und dafür einen Telefonanschluss benötigt
in dem sein Arbeitgeber angegeben ist (Homeoffice der Firma
XYZ).
Völlig anderer Sachverhalt und nicht miteinander zu vergleichen.
Dadurch gibt es keine zusätzlichen Besucher in dem Haus - aber
dafür mehr Telefonanrufe, was den Hausbesitzer sicherlich
nicht stört.
Gruß Merger
Im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage und gemeldeten Verein, publizieren des Vereinsstizes im Aussenverhältnis mit Adresse einer Mietwohnung, wöchentliche Treffen und Vorträge braucht er in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters.
Wenn der fragende seine private Telefonnummer als Kontaktnummer angibt ist das kein Problem wenn im Zusammenhang der Verein nicht offiziell auf seine Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters angemeldet ist.
Gruß
BHShuber