Hallo zusammen!
Zwei Fragen an dieser Stelle, die mithilfe des BGBs nicht selbst beantwortet werden konnten:
- Kommt es bei einer Abstimmung z.B. zu 2 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 6 Nein-Stimmungen ergibt sich die Frage, ob hierbei dem Anliegen nicht zugestimmt werden muss, da 4 Enthaltungen vorhanden sind und diese mit den Ja-Stimmen 50 % der Gesamtstimmen ausmachen. Bei politischen Wahlen wuerde eine einfache Mehrheit nicht vorliegen, wodurch sich ein neue Wahl ergeben muss, oder?! Wozu finde ich hier eine entsprechende Rechtsgrundlage?
- Hat ein Mitglied im Verein eine Doppulfunktion inne bspw. Schriftfuehrer und Beisitzer, hat dann dieses Mitglied die Moeglichkeit, zwei Stimmen abzugeben?
Vielen Dank im Vorfeld fuer jegliche Tipps!
Viele Gruesse
Hallo,
- Kommt es bei einer Abstimmung z.B. zu 2 Ja-Stimmen, 4
Enthaltungen und 6 Nein-Stimmungen ergibt sich die Frage, ob
hierbei dem Anliegen nicht zugestimmt werden muss, da 4
Enthaltungen vorhanden sind und diese mit den Ja-Stimmen 50 %
der Gesamtstimmen ausmachen. Bei politischen Wahlen wuerde
eine einfache Mehrheit nicht vorliegen, wodurch sich ein neue
Wahl ergeben muss, oder?!
Nein. Hier werden in der Regel relative Mehrheiten gezählt.
Im Verein ist es auch keine politische Wahl, sondern eine Abstimmung. Entsprechend müsste, wenn nichts anderes in den Satzungen vorgesehen ist (absulute Mehrheit), die Enthaltung so gezählt werden, dass sie die Wahl nicht beeinflusst. Also ist hier ganz klar gegen den Antrag gestimmt worden. Alles andere wäre auch sehr verwunderlich.
- Hat ein Mitglied im Verein eine Doppulfunktion inne bspw.
Schriftfuehrer und Beisitzer, hat dann dieses Mitglied die
Moeglichkeit, zwei Stimmen abzugeben?
In der Regel nicht. Wenn in den Vereinssatzungen nichts anderes geregelt ist, dann hat jedes stimmberechtigte Mitglied genau eine Stimme.
lg
Richard