Vereinsauflösung - Vorstand noch im Amt?

Hallo,

ich war Mitglied eines Vereines, der 2008 vom Amstgericht aufgelöst wurde - zum Zeitpunkt der Auflösung war ich noch Mitglied.

Nun schreibt der damalige Vorstand im Namen des Vereines recht unlustige Briefe - ist das rechtens?

Hallo,
ich meine dies geht nicht. Mit Auflösung des Vereins und erlöschen im Vereinsregister ist die jur. Person nicht mehr vorhanden. Im Namen des Vereins darf dann kein Schriftverkehr mehr erfolgen.
Gruss
Peter

Hallo,

ohne Näheres über die Auflösung und die Briefe zu wissen, kann ich mir kein Urteil erlauben.

Die Auflösung erfolgte vom Amtsgericht OHNE Antrag des Vereins. Warum genau ist mir leider nicht bekannt.

In den Briefen wird weit über 4 Jahre nach der Auflösung das Einreichen von Unterlagen bis zum heutigen Zeitpunkt verlangt.

Hallo,

wenn ein Verein aufgelöst und gelöscht worden ist, ist auch der Vorstand nicht mehr da. Der Verein ist ein juristisches Gebilde und beginnt mit der Eintragung und endet mit der Löschung. Von daher kann Ihnen m.E. kein ehemaliger Vorstand im Namen es Vereins etwas schreiben. Ich würde es einfach ignorieren.

VG
Ulrike

Vereinsauflösung - Vorstand noch im Amt?

Hallo,

ich war Mitglied eines Vereines, der 2008 vom Amtsgericht aufgelöst wurde - zum Zeitpunkt der Auflösung war ich noch Mitglied.

Nun schreibt der damalige Vorstand im Namen des Vereines recht unlustige Briefe - ist das rechtens?

Hallo,

da sollte man sich mal mit dem AG zusammensetzten. so etwss ist mir noch nicht untergekommen.
Tut mir Leid.

wenn die Auflösung des Vereins rechtskräftig ist (Veröffentlichung im Amtsblatt) haben die Briefe des ehem. Vorstandes die Bedeutung wie Werbeschreiben für indischen Sand.
Achim