Vereinsauflösung

Im Verein sind nur noch 2 Mitglieder verblieben und es erfolgen schon seit einiger Zeit keine Aktivitäten mehr.
Der Verein soll demzufolge aufgelöst werden.

Die Fragen dazu:

  1. Ist es richtig, dass man eine formlose Bekanntgabe der Auflösung des Vereins ans Finanzamt und Vereinsregister senden muss? Ist es noch jemandem mitzuteilen?

  2. Kann man das Bankkonto jetzt schon kündigen, da keine Mitgliedsbeiträge mehr gezahlt werden und sonst ja weiterhin Bankgebühren fällig werden würden, für die es aber keine finanz. Mittel aus dem Verein mehr gibt, da diese in etwa bei +/-0 liegen.

  3. Muss man in jedem Fall einen Liquidatoren „bestimmen“ auch bei nur 1-2 Mitgliedern? Und obwohl es kein Vermögen und keine Schulden gibt?

Besten Dank für Hinweise!

S.

Grundsätzlich muss man in den Statuten nachsehen, was da zu der Auflösung festgelegt wurde.
Steht da nichts, gilt das Vereinsrecht.
Es muss zuerst der Beschluss zur Auflösung beschlossen werden.
Bei 2 Mitgliedern ist eine „Vollversammlung“ schnell durchgeführt.

In den Statuten kann z.B. stehen, dass die EUR 2.37 Reingewinn dem Tierschutzverein gespendet werden müssen.

Zu 2. Es gibt keine Pflicht für einen Verein, ein Bankkonto zu führen. Du kannst also das Konto auflösen und den Betrag in die Kasse einbuchen.
Grundsätzlich benötigt dies einen Beschluss, aber siehe oben!

MfG Peter(TOO)

Servus,

wenn der Verein tatsächlich überhaupt keine Mittel mehr hat, ist die einfachste Form, ihn zu beenden, dass man die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Wenn dieses dann mangels Masse eingestellt wird, ist der Verein beendet, und es folgt dann seine Löschung wegen Vermögenslosigkeit.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Wie verhält es sich denn, wenn nur noch eine Person übrig geblieben ist? Muss diese sich dann selbst als Liquidator bestimmen (in einer Versammlung…) ? Oder ist das dann automatisch festgelegt und man benötigt auch keine notarielle Beglaubigung mehr?

besten Dank!
S.