Hallo Rechtskundige,
ein Verein plant einen Vereinsausflug. Kleingedrucktes gibt es nicht, man überweist das Geld und ist angemeldet. Zurücktreten und Geld zurück ist kein Problem, weil es kaum vorkommt und wenn, dann liegt ein triftiger Grund vor. Man kennt sich ja und es wird daher kumpelhaft geregelt. Nun haben sich aber einen Tag vor dem Ausflug gleich mehrere Personen abgemeldet und der Ausflug droht für den Verein ein Minusgeschäft zu werden. Der Kassier zieht die Notbremse und zahlt den Reisepreis nicht zurück, mit Hinweis auf BGB und „beim Reisebüro würdet ihr auch nichts mehr bekommen“.
Ist der Kassier im Recht? Gibt es dazu einen passenden § im BGB?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Wolfgang D.