Vereinsausflug

Hallo Rechtskundige,

ein Verein plant einen Vereinsausflug. Kleingedrucktes gibt es nicht, man überweist das Geld und ist angemeldet. Zurücktreten und Geld zurück ist kein Problem, weil es kaum vorkommt und wenn, dann liegt ein triftiger Grund vor. Man kennt sich ja und es wird daher kumpelhaft geregelt. Nun haben sich aber einen Tag vor dem Ausflug gleich mehrere Personen abgemeldet und der Ausflug droht für den Verein ein Minusgeschäft zu werden. Der Kassier zieht die Notbremse und zahlt den Reisepreis nicht zurück, mit Hinweis auf BGB und „beim Reisebüro würdet ihr auch nichts mehr bekommen“.

Ist der Kassier im Recht? Gibt es dazu einen passenden § im BGB?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Wolfgang D.

Hallo,

werden. Der Kassier zieht die Notbremse und zahlt den
Reisepreis nicht zurück, mit Hinweis auf BGB und „beim
Reisebüro würdet ihr auch nichts mehr bekommen“.

Ist der Kassier im Recht? Gibt es dazu einen passenden § im
BGB?

hier handelt es sich wohl um einen gültigen Vertrag. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gilt natürlich der Grundsatz „Pacta sunt servanda“, Verträge sind einzuhalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Somit ist der Verein nicht verpflichtet das Geld zu erstatten.

Gruß

S.J.