Hallo,
mal angenommen, ein Vorstandsvorsitzender eines Sportvereins muss mehrere zukünftige Ausgaben des Vereins zu den steuerlichen Tätigkeitsbereichen zuordnen und ist sich dabei nicht sicher. Konkret stellt er sich folgende Fragen:
1.) Gehören Rücklastschriftgebühren der Bank in den ideellen Bereich oder zur Vermögensverwaltung?
2.) Rücklastschriften selbst und die Rückerstattung der Rücklastschriftgebühren an den Verein würde der Vorstandsvorsitzende dem ideellen Bereich zuordnen; ist dies so korrekt?
3.) Fallen Kontoführungsgebühren in den ideellen Bereich oder gehören sie als Ausgabe in den Bereich der Vermögensverwaltung?
Der besagte Sportverein wird demnächst zur Ausübung seiner Tätigkeit Sporthallengebühren zahlen müssen.
4.) Fallen diese Sporthallengebühren als Ausgaben in den ideellen Bereich oder in den Bereich des Zweckbetriebes?
Des Weiteren steht demnächst der Kauf von Sportequipment (u.a. Schläger und Trikots) für die Ausübung des Sports im Sportverein an.
5.) Fallen die Ausgaben für das Sportequipment in den ideellen Bereich oder in den Bereich des Zweckbetriebes?
Zudem sind verschiedene Marketingmaßnahmen zur Neumitgliederwerbung geplant (u.a. Zeitungswerbung, Flyer).
6.) Fallen die Ausgaben für diese Marketingmaßnahmen zur Neumitgliedergewinnung in den ideellen Bereich?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.