Hallo,stellt euch mal vor:
Ein Vereinsmitglied(VM) wird vom Vorstand(VS) regelrecht gehasst und erhält den vereinsauschluss(VAS).Aber mit Formfehlern:
1.er VS ist befangen.
2.em VM wurde nicht das Recht zur Rechtfertigung gewährt.
3.er VS hat ohne Mitgliederversammlung entschieden.
4.ie genannten Gründe zum AS sind widerlegt.
Das VM hat Widerspruch eingelegt.Muss er noch extra zum Anwalt oder reicht der Widerspruch mit Forderung den VAS zurück zu nehmen?
In der Satzung steht nichts konkretes.Nur das übliche das bei vereinsschädigenden Verhalten der Ausschluss stattfindet.
Laut Recht muss das offizielle Vereinsrecht angewand werden wenn nichts konkretes in der Satzung steht
Das VM hat Widerspruch eingelegt.Muss er noch extra zum Anwalt
oder reicht der Widerspruch mit Forderung den VAS zurück zu
nehmen?
Da die Satzungsregelungen hier nicht im Detail bekannt sind kann man auch nur allgemein antworten.
Das Vereinsmitglied kann natürlich erstmal abwarten was der Vorstand zum Vorbringen des ausgeschlossenen Vereinmitglied sagt. Wenn der Vorstand seine Meinung jedoch nicht revidiert wäre dann nur noch der zivilrechtsweg gegeben. Da wäre natürlich im Vorfeld anwaltlicher Rat geboten.
Unter Hinweis auf die dann entstehenden Kosten könnte man noch mal an den Vorstand herantreten.
Soweit tatsächlich Mängel vorliegen wird gerichtlich die Nichtigkeit des Ausschlusses festgestellt.