Vereinsaustritt

Hallo!

Mich würde mal Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren.

Jemand wird Mitglied in einem Verein, tritt zum Ende des selben Jahres aber wieder aus. Das erreicht er mit einer fristgemäßen (3 Monat Kündigungsfrist) Kündigung per normaler Briefpost. Eine Bestätigung erhält er nicht, aus Rücksicht auf die klammen finanzielle Lage kleiner Vereine hat er eine solche auch nicht eingefordert. Das soll sich als Fehler heraustellen.

Im folgenden Jahr wird im kein Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt, er erhält keine Mitgliederinformationen und auch die Mitgliederzeitschrift (2-monatlich) wird ihm nicht zugestellt.

Im darauffolgenden Jahr erhält er gegen Ende des Jahres eine Mahnung über den fälligen Mitgliedsbeitrag. Der Jemand beschwert sich natürlich mit dem Hinweis, er sei doch ausgetreten. Darauf wird ihm geantwortet, eine solche Kündigung sei nie eingegangen, höhnisch wird hinzugeüft „oder haben Sie etwa eine Bestätigung erhalten?“.

WER müsste in einem eventuellen Prozess WAS beweisen?

Danke! :smile:

Hallo zurück!

Im folgenden Jahr wird im kein Mitgliedsbeitrag in Rechnung
gestellt, er erhält keine Mitgliederinformationen und auch die
Mitgliederzeitschrift (2-monatlich) wird ihm nicht zugestellt.

Ich würde sagen, dass dies als Akzeptanz des Austritts zu werten sei. Zumindestens, wenn der Mitgliedsbeitrag im voraus fällig ist.

Im darauffolgenden Jahr erhält er gegen Ende des Jahres eine
Mahnung über den fälligen Mitgliedsbeitrag. Der Jemand
beschwert sich natürlich mit dem Hinweis, er sei doch
ausgetreten. Darauf wird ihm geantwortet, eine solche
Kündigung sei nie eingegangen, höhnisch wird hinzugeüft „oder
haben Sie etwa eine Bestätigung erhalten?“.

WER müsste in einem eventuellen Prozess WAS beweisen?

Zu einer ausführlichen rechtlichen Würdigung müsste man erst einmal die Satzung kennen. Im ADFC (nicht gerade kleiner Bundesverband mit lokalen Untergliederungen, siehe www.adfc.de) gilt z.B. auch Nicht-Zahlen des Mitgliedsbeitrags als Austritt. Eine Zwangsmitgliedschaft mit Beitreibung des Beitrags erscheint mir eher eine fragwürdige Methode in einem Verein zu sein.

Gruß, Karin

Hallo zurück!

Im folgenden Jahr wird im kein Mitgliedsbeitrag in Rechnung
gestellt, er erhält keine Mitgliederinformationen und auch die
Mitgliederzeitschrift (2-monatlich) wird ihm nicht zugestellt.

Ab wann wurde denn die Zustellung eingestellt???
Wie wurde der Beitrag gezahl lt Satzung monatlich?
Wie groß ist der Verein?

Ich würde mal nach der Zeitung fragen, warum die Zustellung eingestellt wurde. Beitrag einfordern ohne die Leistung erbracht zu haben.

Ich würde mal fragen ob Denen der Betrugsparagraph bekannt ist.
Kann man ja mal fragen oder.
Wenn nicht dazugeben…
§263 Strafgesetzbuch - Betrug-

  1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.

Ist von meiner Webseite http://www.co2betrug.de/

Johannes

Ich würde sagen, dass dies als Akzeptanz des Austritts zu
werten sei. Zumindestens, wenn der Mitgliedsbeitrag im voraus
fällig ist.

Sehe ich auch so.

Hallo,
da müsste man wirklich erst die Satzung kennen.
Denkbar wäre beispielsweise, dass da drin steht, dass bei einem säumigen Mitglied dessen Rechte ruhen.
Und dann wäre ich nicht mehr so sicher, ob das Verhalten des Vereins als Austrittsakzeptanz zu werten ist.
Den Zugang der Austrittserklärung - oder zumindest den Umstand, dass Du sie abgeschickt hast, wirst Du beweisen müssen

Gruß
Peter