jemand tritt in einen Verein bei (ca. 70 Mitglieder). Füllt ein einfaches Formular aus wo u.a. auch Kontoverbindung angegeben wird.
Allerdings wird dem Mitglied aus irgendwelchen Gründen/Fehlern nie ein Betrag abgebucht (vielleicht weil das Vereinsmitglied eigentlich nur wenig Geld verdient und da intern etwas „gemauschelt“ wurde).
Nun würde mich mal interessieren, ob er überhaupt wirklich ein Mitglied im Verein war. Weil meines Erachtens ist man ja nur Mitglied WENN man etwas bezahlt, oder?
Darum geht es ja quasi auch beim Verein sein (sonst ist man ja ein „Club“).
Oder kann dieser Betrag „vergessen“ worden sein und das Mitglied muß plötzlich alle Jahresbeiträge der letzten Jahre auf einmal bezahlen?
Es ist doch nicht völlig lebensfremd, wenn schon Beitragsabbuchung nicht erfolgt, das auch das Eintrittsformular als solches „untergegangen“ ist.
Man ist kein Mitglied geworden.
Sollte das aber eigentlich wissen, wenn man Veranstaltungen/Leistungen des Vereins genutzt hatte. Auch erhält man eine Satzung als Vereinsmitglied und wird über vereinsrechtliches informiert. Mind. zu Jahresversammlungen eingeladen usw.
Das einem der Beitrag erlassen wird, wäre ebenfalls (laut Satzung) möglich. Aber auch dazu muss es ja Absprachen gegeben haben, denn woher wüsste Verein von den finanziellen Dingen des Neumitglieds ?
Ansonsten sind Beitritt(Mitgliedschaft) und Zahlung des Beitrags unabhängig.
Auch ein Mitglied mit Zahlungsverzug wäre noch Mitglied, man kann es sicherlich laut Satzung auch mal „rauswerfen“.
Und natürlich kann „vergessener“ Beitrag nachgefordert werden. Normale Verjährung wäre 3 Jahre, laufend ab Ende des Eintrittsjahres.