Ein deutscher eíngetragener Verein (Musikorchester) gibt in Österreich ein Konzert und erhält dafür eine Geldspende.
Dem Verein sind für diese Konzertreise Aufwendungen entstanden. Ist dieser deutsche Verein dennoch zum Vorsteuerabzug berechtigt, obwohl er keine Umsatzsteuerpflichtige Gage erhält?
Ich habe gegen die Verwendung des Wortes „Spende“ im Zusammenhang mit der Gegenleistung „Auftritt“ ganz erhebliche Bedenken. Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn dem Aufwand eine umsatzsteuerliche Gegenleistung gegenüber steht. Hier wird das zuständige Finanzamt prüfen, ob der Ort der Leistung(sonstige Leistung)unter die österreichische Besteuerung fällt(was ich selbst bejahe), dann wäre u.U. die österreichische Umsatsteuer zu entrichten. Hierzu bitte unbedingt einen österreichischen Kollegen kontaktieren, weil es da auch Grenzwerte gibt. Wenn es schon eine „Spende“ sein soll, bitte diese unabhängig vom Auftritt in Empfang nehmen(vorausgesetzt, der Musikverein ist als gemeinnützig anerkannt, dann aber bitte auf den Vorsteuerabzug verzichten.Sonst geht es in die Grütze und kannn erheblichen Schaden in der Gesamtbesteuerung anrichten. Ein Vorsteuerabzug ist ohnehin nur möglich, wenn die Umsätze des deutschen Vereins über der Kleinunternehmergrenze(17.500,- € )liegen. Eine echte Spende und Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit den Aufwendungen zum Erhalt einer Spende(Musikauftritt) schließen sich gegenseitig aus. Bitte ggfls. das für den Musikverein "örtlich zuständige Finanzamt kontaktieren, keinesfalls ein anderes, weil sonst die Auskunft nicht für das richtige FA verbindlich ist.
Als Grundsatz gilt(egal ob Ausland oder Inland): nur wenn ein Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist, ist ein Vorsteuerabzug zulässig. Ausnahmen sind explizit im Gesetz etc. geregelt. Wenn ein Verein nur weniger als 17.500,- € Einnahmen für Auftritte (ohne Mitgliedsbeiträge und echte Spenden)erzielt, dann Finger weg von Umsatzsteuerregelbesteuerung und Vorsteuerabzug.Sonst droht gewaltiger Ärger mit dem Finanzamt. Neugierige seien eindringlich gewarnt.