Vereinsbesteuerung

Ein deutscher eíngetragener Verein (Musikorchester) gibt in Österreich ein Konzert und erhält dafür eine Geldspende.
Dem Verein sind für diese Konzertreise Aufwendungen entstanden. Ist dieser deutsche Verein dennoch zum Vorsteuerabzug berechtigt, obwohl er keine Umsatzsteuerpflichtige Gage erhält?

Die USt-Befreiung nach $ Nr. 20 UStG scheint nicht zu passen.

Wenn der Verein also Konzerte anbietet, um Erlöse zu erzielen (STARK VEREINFACHT), wäre er Unternehmer…ggf. Kleinunternehmer. Ist er Kleinunternehmer und hat er nicht optiert, ist er nicht ust-pflichtig und hat keinen Vorsteuerabzug.

Ist er Unternehmer, hat er den Vorsteuerabzug, auch wenn mal ein nicht steuerbarer Umsatz dazwischen gerät.

Die Frage ist aber, ob der Verein überhaupt Unternehmer ist. Das kann man so einfach nicht beantworten.

Und sollte er Unternehmer sein und gemeinnützig, könnte die Gemeinnützigkeit gefährdet sein. Das sollte man mal prüfen, um Probleme zu vermeiden.

Ich kenne jahrhundertealte Krankenhäuser, die ihre Gemennützigkeit nur mit Einwirkung eines Finanzministers behalten haben, weil ihre Satzung Fehler enthielt. Das hatte sich auch nie jemand angesehen, weil es ja klar war das das Sankt-XXXX-Haus gemeinnützig ist.