Hallo,
wenn ein Verein eine öffentliche Veranstaltung mit Bewirtung durchführt, muß er eine Gestattung bei seiner Gemeinde beantragen. Wie verhält es sich dabei mit dem Sachkundenachweis? Ist sie hier notwendig? Genügen hierzu Hausfrauenkenntniss oder müßte man dabei eine bestimmte Schulung nachweisen? Wer bietet solche Schulungen an (hoffentlich ist nicht ein „großer“ Sachkundenachweis erforderlich, sondern nur eine „Schnellbleiche“).
Danke für Eure Antworten.
Wolfgang D.
Hallo,
es ist ein Unterscheid, ob ein Verein mal eine öffentliche Veranstaltung macht und an einem Stand oder im Vereinshaus zum Stadtfest mal Waffeln, Kaffee, Kuchen und Bier verkauft
oder ob der Verein eine Gaststättenkonzession haben will, weil er ganzjährig eine (auch) öffenliche Vereinskneipe betreibt.
im ersten Fall braucht man ausser der Schankerlaubnis für Alkohol nichts. Das Gesundheitszeugnis ist abgeschafft. Es dürfen also auch offene Speisen angeboten werden.
im zweiten Fall gehört zur Vorraussetzung, eine Konzession zu bekommen, eine mehrstündige Teinahme an einer IHK-Schulung, bei der man über Hygienevorschriften und lebensmittelrechtliche Vorschriften belehrt wird. (Gaststättenunterrichtung)
Einen Sachkundenachweis braucht man nicht. Man geht ja nicht mit gefährlichen Stoffen um oder schlachtet öffentlich ein Schwein oder sowas, nehme ich mal an.
Grüße
orangegestreift