Vereinsfest und JuschG bezogen auf minderjährige Mitglieder

Hallo,

ein neu gegründeter gemeinnütziger Verein möchte eine öffentliche Feier gestalten. Die minderjährigen (mindestens 16 Jahre) Vereinsmitglieder sollen dabei mit eingespannt werden - z.B. Essen verkaufen. 

Wie sieht es bei solcher Jugendarbeit hier mit dem Jugendschutz der Minderjährigen aus? Dürfen diese noch nach 24:00 helfen? Oder muss hier ebenfalls eine Vereinbarung zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht abgeschlossen werden?

Vielen Dank schon mal für euere Antworten!

Viele, viele Grüße,
Flo

Hallo Flo,

ich bin zwar kein Experte!
Aber gesetzliche Regelungen (bzgl. Minderjährigen) müssen eingehalten werden.
Gehe mal auf die Seite Jurathek - da antworten meist angehende Juristen.

By fly