Hallo,
ein neu gegründeter gemeinnütziger Verein möchte eine öffentliche Feier gestalten. Die minderjährigen (mindestens 16 Jahre) Vereinsmitglieder sollen dabei mit eingespannt werden - z.B. Essen verkaufen.
Wie sieht es bei solcher Jugendarbeit hier mit dem Jugendschutz der Minderjährigen aus? Dürfen diese noch nach 24:00 helfen? Oder muss hier ebenfalls eine Vereinbarung zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht abgeschlossen werden?
Vielen Dank schon mal für euere Antworten!
Viele, viele Grüße,
Flo