Vereinsfrage

Hallo, mal angenommen der 1. Vorsitzende eines Vereins schreit den 2. Vorsitzenden des Vereins vor den Mitgliedern dermaßen ungerechtfertigt an, dass dieser (2. VS) sein Amt niederlegt und austritt. Die übrigen Vorstandsmitglieder kritisieren deshalb den 1. VS heftig und daraufhin schmeißt der auch hin. Er versucht aber nun, den genauen Wortlaut der ganzen Diskussion (allerdings nur den Teil, in dem er vermeintlich gut dasteht) in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Für das Protokoll ist aber der Schriftführer ausschliesslich verantwortlich. Nun will er die Aufnahme des Wortwechsels erzwingen. Was haltet ihr davon???

Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke und Gruss an alle.

erzwingen. Was haltet ihr davon???

Mein Rat: Alle Leute fahren mal zwei Wochen getrennt in den Urlaub und setzen sich danach wieder vernünftig zusammen.

Gruß, Trobi

P.S.: Eine rechtliche Antwort wäre: Ganz schnell beim Amtsgericht einen Notvorstand bestellen lassen, denn wenn 1. und 2. Vorsitzender zurückgetreten sind, ist der Verein eigentlich handlungsunfähig…
und kann noch nicht einmal Protokolle von Vorstandssitzungen genehmigen…

Hallo auch!
Das geht schonmal gar nicht! Der Schriftführer ist nicht dem 1. oder 2. Vorsitzenden unterstellt! Der Schriftführer ist sogar verpflichtet, Inhalte aus Versammlungen, die Protokollpflichtig sind inhaltlich richtig aufzuschreiben, damit man später die Möglichkeit hat die Inhalte im Streitfall nachzuvollziehen.
Sollte der Schriftführer sich diesbezüglich beeinflussen lassen, sollte man eine Mitgliederversammlung einberufen, und den kompletten Vorstand wegen Unfähigkeit zum Teufel jagen! Klingt brutal, ist zum wohle eines Vereines manchmal nicht zu vermeiden!

Gruß an alle
Andreas

Hallo Uschi,
war das eine Mitgliederversammlung, eine für Vereinsmitglieder öffentliche Vorstandssitzung oder war es eine sonstige Veranstaltung des Vereins?
Auch wenn ein Schriftführer eingesetzt ist, ist er nur für die Erstellung des Protokolls verantwortlich. Das Protokoll muss aber durch die Mitgliederversammlung oder durch den Vorstand bestätigt werden. Sonst bleibt es ein wertloses Papier.
Grüße
Ulf

denn wenn 1.
und 2. Vorsitzender zurückgetreten sind, ist der Verein
eigentlich handlungsunfähig…
und kann noch nicht einmal Protokolle von Vorstandssitzungen
genehmigen…

Hallo Trobi,
so pauschal ist das nicht richtig bzw. das hängt von der Satzung ab.
Grüße
Ulf

Erst einmal, danke Euch allen für die Ratschläge. Die Satzung sagt: Tritt der 1. VS zurück übernimmt der 2.VS, treten beide zurück übernimmt der 1. Schriftführer (alles bis zur MV) bzw. nächster Artikel der Satzung: Der Vorstand kann bis zur nächsten MV auch einen Ersatzmann für das Amt des Zurückgetretenen benennen.

LG an alle.
Uschi

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Erst einmal, danke Euch allen für die Ratschläge. Die Satzung
sagt: Tritt der 1. VS zurück übernimmt der 2.VS, treten beide
zurück übernimmt der 1. Schriftführer (alles bis zur MV) bzw.
nächster Artikel der Satzung: Der Vorstand kann bis zur
nächsten MV auch einen Ersatzmann für das Amt des
Zurückgetretenen benennen.

Hallo, dann ist es doch deutlich, der Schriftführer ist nun (stellvertretender?) Vorstand und hat das sagen. Er kann den beiden Streithähnen sogar sagen, was die nun zu tun haben (waren sie ganz aus dem Verein ausgetreten, oder nur vom Amt???) Wenn sie keine Vereinsmitglieder mehr sind, dann kann er ihnen auch den zutritt zu den Räumen verwehren u. insbes. auch zu den Sitzungen. Oder er beruft eine ausserordendliche Vorstandssitzung ein (Notvorstand vom Gericht bestellen ist ja schon angeklungen)um das anstehende Protokoll zu beschließen und natürlich ein weiteres Protokoll mit den nun anstehenden Maßnahmen.
Zur Vorstandsitzung haben die beiden, auch wenn sie noch im Verein sind, keinen Zutritt.
Gruß Susanne