Gesetzt den Fall, jemand wäre Mitglied bei einem Verein eV. geworden.
Wenn er nie eine Mahnung erhalten hätte, ab welcher Frist könnte er damit rechnen, dass die aufgelaufenen Jahresmitgliedsbeiträge verjährt sind und die Mitgliedschaft erloschen ist?
in der Satzung dürfte doch vermerkt sein wann die Mitgliedschaft
erlischt.
Da man diese nicht kennt,ist eine „Einschätzung“ der Lage zweifelhaft.
Zum Beispiel:
…Die Mitgliedsbeiträge sind zum XX.XX. für das Folgejahr zu entrichten.Bei Nichteinhalten dieser Bestimmung erlischt die Mitgliedschaft im Verein…
LG Bollfried
PS:Es spricht nicht gerade für den Kassenwart und die Revisionskomission des Vereines,wenn dieser Fakt zum Abschluß eines Geschäftsjahres nicht erkannt und geahndet wird.