Vereinsgebühren

Folgender hypothetischer Fall:

Jemand wäre im Jahre des Herrn 2007 einem gemeinnützigen Verein beigetreten, sagen wir, Mitte Juli, weil er eine Leistung, zwecks derer der Verein besteht, in Anspruch genommen hat.

In den folgenden Jahren habe er diese Leistung aber nie mehr in Anspruch genommen und seine Mitgliedschaft völlig vergessen, dieweil er auch nie eine Mahnung über den fälligen Mitgliedsbeitrag bekommen hätte. Was natürlich wesentlich dazu beigetragen hätte, diese Mitgliedschaft ordentlich zu kündigen.

Zudem wollen wir annehmen, dass der fiktive Vereinsangehörige zum März 2008 umgezogen wäre, allerdings nur innerhalb der gleichen Ortschaft, mit Nachsendeauftrag über drei Monate und unter Beibehaltung der Telefonnummer, mit ordnungsgemäßer amtlicher Ummeldung.

Im März 2012 bekäme er dann plötzlich eine Mahnung über vier Jahre Vereinsbeitrag. Auf die Frage, warum nicht eher gemahnt worden sei, würde ihm geantwortet, dass das nicht möglich gewesen sei, eben weil er die Adresse gewechselt habe. Wobei aus der Mahnung selbst hervor gehen würde, dass eine Adressanfrage erst im Jahre 2011 statt gefunden hätte.

Müsste derjenige die fälligen Mitgliedsbeiträge trotzdem zahlen?

Mit freundlichem Dank.

M.

Hallo !

Die übliche Verjährungsfrist beträgt wohl auch hier 3 Jahre.

Es kann also gut sein,man muss rückwirkend 2009 bis 2011 nachzahlen und auch für 2012 den laufenden Beitrag.
2008 kann verfallen sein. 2007 ist wohl bezahlt im Eintrittsjahr.

mfG
duck313

Hi
mW ist der Vereinsbeitrag eine Bringschuld - d.h. das Mitglied muss noch nicht einmal angeschrieben werden, dass gezahlt werden muss - es muss zahlen.
Und wenn man vergisst, dem Verein die neue Adresse mitzuteilen: pech für das Mitglied

Gruß
haWeThie