wie ist das eigentlich mit der Gründungsversammlung eines e. V., kann die im Ausland sein? Also darf da auf dem Gründungsprotokoll ein ausländischer Ort stehen?
Und wie ist das mit dem Vorstand, ich meine wenn man jetzt nah an der grenze zur Schweiz wohnt, dann kann es ja sein, dass man einen fähigen Menschen aus diesem schönen Nachbarland zum Vorstand bestellen möchte, ist das möglich?!
wie ist das eigentlich mit der Gründungsversammlung eines e.
V., kann die im Ausland sein? Also darf da auf dem
Gründungsprotokoll ein ausländischer Ort stehen?
Das sollte wohl möglich sein. Vor allem, weil der e.V. auch einen Wirkungsradius definieren kann, der vom Gründungsort weit entfernt liegen kann.
Und wie ist das mit dem Vorstand, ich meine wenn man jetzt nah
an der grenze zur Schweiz wohnt, dann kann es ja sein, dass
man einen fähigen Menschen aus diesem schönen Nachbarland zum
Vorstand bestellen möchte, ist das möglich?!
Auch das sollte möglich sein. Wenn dieser jenige über 18 Jahre & EU-Bürger ist.
Vielleicht finden sich hier noch weitere Info’s, hab aber so schnell keine entdeckt: http://www.hss.de
Und wie ist das mit dem Vorstand, ich meine wenn man jetzt nah
an der grenze zur Schweiz wohnt, dann kann es ja sein, dass
man einen fähigen Menschen aus diesem schönen Nachbarland zum
Vorstand bestellen möchte, ist das möglich?!
Auch das sollte möglich sein. Wenn dieser jenige über 18 Jahre
& EU-Bürger ist.
Jetz ist aber die Schweiz so ein schönes Land,jedoch technisch eben nicht der EU zugehörig, ist dass, dann nicht möglich?