Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
wir wollen einen verein gründen und haben folgendes problem:
in unserem satzungsentwurf steht unter § 2
„Der Zweck des Vereins ist die ideelle, materielle, tatsächliche Unterstützung bei der Entwicklung und Verwirklichung von Bildungs-,
Ausbildungs- und Berufsorientierung, insbesondere mit dem Ziel der Förderung der Berufsorientierung und der Kompetenzfeststellung von Schülern, Schulabgängern, Berufsrückkehrern, Migranten und Studenten.
Der Verein wird dabei insbesondere zur Durchführung innovativer Projekte zur Verbesserung des Bildungsangebotes sowie durch Unterstützung im Rahmen von Schulwettbewerben, Workshops und ähnlichen Aktionen tätig werden.“
um den verein zu finanzieren, wollen wir uns u.a. an öffentlichen ausschreibungen o.ä. beteiligen. D.h, wir wollen gelder einnehmen und satzungsgemäß verwenden.
Frage 1: Können wir so gemeinnützig sein? JA
Frage 2: Was ist der Unterschied zwischen einem gemeinnützigen und einem nicht gemeinnützigen (=wirtschaftlichen) verein?
Frage 3: Welche Probleme können auf uns zukommen?
Frage 4: Kann dann unser entwurf zu § 2 Abs. 6 richtig sein?
„Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein darf sich dabei zur Verwirklichung dieser Zwecke auch geeigneter weisungsgebundener Hilfspersonen bedienen.“
Vielen Dank
