Moin Moin,
meine Frage, darf eine Person einem Verein vorstehen, bzw. zu den Gründungsmitgliedern gehören, die ein Insolvenzverfahren hinter sich und auch privat eine Insolvenz angemeldet hat?
Danke…
Hallo!
Warum sollte sie das nicht dürfen?
Moin, William,
im Vereinsrecht gibt es die Vereinshaftung und die Vorstandshaftung. Wählt sich ein Verein einen Vorstand, der im Falle eines Falles mit nichts als seinem guten Namen haften könnte, dann ist das nicht verboten, aber ziemlich dämlich.
Gruß Ralf