Wenn auf einem Baugrundstück nur Hobby-Kleintierhaltung erlaubt ist, man aber ein Gewerbe anmelden will, genauer gesagt eine Hundepension eröffnen will, ist das dann durch eine Vereinsgründung möglich?
Was soll denn der Vereinszweck sein?
Es kommt nicht darauf wie man es nennt, sondern was man macht.
Naja vielleicht sowas wie „Verein zur Unterstützung Berufstätiger mit Hund“
Da eine Hundetagesstätte/pension eröffnen werden soll, geht es halt darum Berufstätigen Menschen die Betreuung ihres Vierbeiners abzunehmen usw.
Hallo,
glaubst du wirklich, für Vereine würden andere beurechtliche Vorschriften gelten?
Gruß
HaweThie
Naja laut Vermieter ist auf dem Grundstück Hobbykleintierhaltung erlaubt.Um das ganze gewerblich betreiben zu können sollten man einen Verein gründen.
ist das dann durch eine Vereinsgründung möglich?
Der eingetragene Verein darf nicht zum überwiegenden Teil wirtschaftlich tätig werden.
Hier liegt ja (neben der Tierliebe) jedoch die Gewinnerzielungsabsicht vor, bzw ein gewerblicher Zweck. Dies geht nicht konform mit § 21 BGB.
ml.