Vereinsgründung für Jugendcafe

Hallo,

ich und einige Leute aus meiner Gemeinde möchten ein Jugendcafe(Veranstaltung / keine Gaststätte) gründen. Wir dürften dafür auch kostenlos die Räumlichkeiten der Gemeinde nutzen. Es soll nur einmal im Monat stattfinden und eben ein Treffpunkt für Jugendliche sein, die an Aktionen der Gemeinde teilnehmen, aber nicht so oft da sein können.

Nun Frage ich mich aber, was dafür alles nötig ist. Einen nicht eingetragenen Verein zu Gründen ist ja kein großes Problem. Aber wie sieht es aus, wenn wir Getränke und Essen verkaufen möchten? Was für Genehmigungen sind dafür nötig und müssen wir auf Grund der Einnahmen dann Steuern zahlen (Auch wenn wir schon mit MwSt einkaufen)?

Wir möchten keinen Gewinn erwirtschaften, alles was an Geld reinkommt, soll dem Verein zu Gute kommen. Die Helfer arbeiten alle unentgeldlich.

Gilt soetwas als gemeinnützig oder auf Grund der Einnahmen nicht mehr?

Was gibt es an Anforderungen an die Buchhaltung? Muss man dem Finanzamt berichten?

Wäre es sinnvoll den Verein eintragen zu lassen?

Wo kann man weitere Infos dazu bekommen? Die einzigen Infos die ich bisher gefunden habe sind für Vereine ohne Verkauf/Gastronomie.

Viele Grüße,
mm88m

Hallo. Leider ist die Anfrage sehr speziell. Ich kann nicht helfen. Da geht es ja sehr stark in den Bereich " Recht ". Ich kann eher beim Thema freizeitpädagogik helfen. Ich wünsche viel Erfolg bei der Gründung des Jugendcafés. MFG

Hallo, diene Fragen sind so komplex und umfangreich, dass die Antworten mehr als einen Abend füllen würden.
Die gemeinnützigkeit erkennt das Finanzamt an, obe das auch mit einem nicht eigetragenen Verein geht, weiß ich nicht. Seid Ihr gemeinnützig ist alle drei Jahre eine Steuererklärung fällig, damit ihr gemeinnützig bleibt und keine Körperschaftssteuer zu zahlen. Dazu braucht ihr einen Förderzweck. Verkauf von Getränken ist in jedem Fall nicht gemeinnützig und demnach nicht förderfähig, kann aber dennoch unschädlich sein, das kommt darauf an wieviel das ist.

Wer Mehrwete erziehlt muss dafür Steuern zahlen, Verkauf und Gewinnerziehlung gehören da rein. Aber ihr werdet ev. unter die Kleinunternehmerreglung fallen, dann seid Ihr nich Umsatzsteuerpflichtig.

wegen der Bewirtungen solltest du dich mal im Gaststättengewerbe umhorchen, welche Genehmigungen wann notwendig sind.

Für die Buchhaltung reicht eine einfache Aufrechnung Einnahmen gegen Ausgaben.

Gruß Petra

Hallo mm88m,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die entscheidenden Stichworte sind Verein und Zweckbetrieb. Dazu gibt es im Internet entsprechende Hinweise z.B. unter http://www.steuertipps.de/lexikon/z/zweckbetrieb. Darüber hinaus gibt es gute Infoangebote z.B. unter http://www.buergergesellschaft.de.

Viel Erfolg und mit freundlichen Grüßen

N. Funk

Vereinsgründung für Jugendcafe

Hallo liebe junge Vereinsgründer,

vielen Dank für Eure Anfrage und tolle Idee:

Ich möchte hier das Projekt mit meinen Ideen und Hinweisen unterstützen und unbedingt dazu raten, mit Eurer Eigeninitiative Eure Ideale und Aufgaben in der Rechtsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins zu planen und zu starten!

Die „Jugendhilfe“ ist nach § 52 II Nr. 4 der Abgabenordnung (AO) ein Tatbestand der steuerlich als gemeinnützig eingestuft ist. Daher gibt es vielfach bereits die erfolgreiche Kombination von Jungendcafé und Förderverein:

http://www.online-lira.de/

http://www.auszeit-olfen.de/satzung.htm

http://www.juca-west.de/%C3%BCber-uns/satzung-mitgli…

Mit der Betonung von Jugendthemen als Satzungsschwerpunkt und dann auch in der täglichen Themen- Vereinspraxis ist dann auch gleich die angesprochene steuerliche Hürde erfolgreich absolviert: Denn werden die Einnahmen aus dem Café für die Erfüllung der Satzungsaufgaben des Vereins verwandt, dann gefährdet dies die Gemeinnützigkeit und damit die Steuerfreiheit des Vereins nicht:

http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_gem.htm…

http://www.msg-treuhand.de/gesetze-tipps/steuer-ratg…

Wichtig ist daher nur, dass der Verein nicht in erster Linie nur eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt und Details können dabei bereits den hier aufgelisteten Links entnommen werden.

Mein nächster Tipp: Setzt Euch einfach einmal mit den hier benannten oder anderen ähnlichen Jugendcafe- Vereinen in Verbindung und erkundigt Euch nach deren Erfahrungen. So würden deren Erfahrungen auch gleich in Eure Planungen mit einbezogen werden können …

Ich hoffe damit gute Anregungen gegeben zu haben und würde mich über eine positive Rückäusserung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.

Hallo!

ich und einige Leute aus meiner Gemeinde

Kirchengemeinde nehme ich an? Freie oder „Staats“-Kirche

Einen nicht eingetragenen Verein zu Gründen ist ja
kein großes Problem.

Versteh ich nicht. Die Kirchengemeinde ist doch bereits eine rechtsfähige Vereinigung - was soll da noch gegründet werden? Warum kann das ganze nicht einfach als Veranstaltung der Gemeinde laufen?

Tipp: Ich würde auf jeden Fall prüfen ob ein „Cafe“ durch die Haftpflichtversicherung der Gemeinde gedeckt ist.

Aber wie sieht es aus, wenn wir Getränke und Essen
verkaufen möchten? Was für Genehmigungen sind dafür :nötig und

Sorry, keine Ahnung.

müssen wir auf Grund der Einnahmen dann Steuern :zahlen

Hmmm - also Steuerberatung kann ich nicht machen, aber so wie Du das schilderst dürfte das ja im Rahmen des vermutlich gemeinnützigen Gemeindezwecks sein. Dann ist die Körperschaftssteuer (= Einkommensstueer) außen vor. Was die Umsatzsteuer (=Mehwertsteuer) betrifft, dürfte schon auf Grund des geringen Umsatzes keine Steuerpflicht bestehen (§19 UStG, 17.500 Euro), und wenn ihr da mal irgendwann ganz groß werdet geht das immer noch als Zweckbetrieb durch, da müßt ihr schon viel Kaffe verkaufen bis ihr da in die Steuerpflicht kommt …

Gilt soetwas als gemeinnützig oder auf Grund der :Einnahmen nicht mehr?

Nochmals - ich würde das alles unter der „Flagge“ der Gemeinde laufen lassen, die ist ja vermutlich gemeinnützig.

Wo kann man weitere Infos dazu bekommen? Die einzigen :Infos
die ich bisher gefunden habe sind für Vereine ohne
Verkauf/Gastronomie.

Gibt es für die Gemeinde keinen Dachverband? Dort gibt es normalerweise Beratungsstellen die Euch da auch in rechtlichen und steuerlichen Fragen beraten dürften.

Aber so wie Du das schilderst sehe ich da gar keine Notwendigkeit das groß aufzuhängen. Für mich waren solche Aktionen immer Teil der ganz normalen Gemeindearbeit. Die einzige Sorge - besonders wenn ihr eine kleine freie Gemeinde seit - hätte ich im Hinblick auf den Versicherungsschutz falls was passiert. Das müßte Eure Gemeindeleitung prüfen.

Vielleicht gibt es auch noch hygenische Vorschriften - da würde ich mal beim Ordungsamt nachfragen - aber unetr uns: ich habe da nie gefragt sondern einfach gemacht, in dem geringen Umfang wie ihr das plant wird Euch schon keiner den Kopf abreißen, wenn ihr irgendeine Vorschrigft überseht. Aber da ist natürlich nur meine eigene leicht anarchistische Grundeinstellung. Wenn Ihr es korrekt machen wollt, s.o.

Hoffe das hilft
Gruß Conrad

Hallo,

da ich eine „Expertin“ für die pädagogische Jugendarbeit bin und nicht für Sozialrecht, kann ich Ihnen leider keine zufriedenstellende Antwort geben. Beratung können Sie jedoch bei einem Experten für Sozialrecht finden.

Ich wünsche Ihnen für Ihr Jugendcafe alles Gute und viel Erfolg.

Mit besten Grüßen
Veronika Kempf

Hallo mm88nn,

sorry, das ich mich erst jetzt, bei Dir melde! :frowning: