Vereinsgründung und Gastronomie

Hallo,
mich würde Interessieren,ob ich einen Verein Gründen kann und in diesem auch ein Bistro betreiben darf?
Mir ist bewusst,das meine Gäste vor der Bewirtung Mitglied werden müssen.Meine genauen Fragen nun…
1.Ist es möglich,solch eine Gastronomische Einrichtung mit einem Verein zu errichten?Wie genau nennt sich dann ein solcher Verein und muss dieser Eingetragen sein.
2.Was für Anforderungen wären gegeben,gegenüber dem Bauamt?
3.Muss ein Gewerbe angemeldet werden,zwecks Konzession,oder entfällt dies gänzlich?
Ich wäre dankbar für ein paar Hilfreiche Informationen.

  1. Eine Konzession erfordert eine räumliche (Bauamt) und personelle Eignung (Gesundheitsnachweis Führungszeugnis usw.)
    Die Auflagen sind abhängig vom Angebot Getränke/Speisen) und der Öffentlichkeit (nur Vereinsmitglieder oder für jeden Gast

Gruß
Roland Armbrust

Hallo Roland…danke erstmal für die Antwort…gehen wir mal davon aus,das es sich nur um Vereinsmitglieder handelt…wie schaut es da aus?

Hallo,
die hier gestellten Anfragen gehen in den juristischen Bereich. Leider kann ich dabei nicht helfen.
Vielleicht ein Tipp: Die gastronomischen Betriebe gehören zur Industrie- und Handelskammer. Dort bekommt man bezüglich dieser speziellen Anfrage sicherlich Auskunft. Zumindest einen Hinweis wo man sich hinwenden kann.

mfg H.M.