Vereinsgründung

Hallo Leute,

ich weiß nicht recht, ob ich in diesem Thread richtig bin, möchte
aber einfach mal einen Sachverhalt schildern.
Ist es möglich, einen Verein (e.V.) durch eine Unternehmensgesellschaft mit einem Stammkapital von 1 Euro als alleinige vorsitzende Person leiten zu lassen, um die Gesellschafter der UG von der Haftung mit deren Privtvermögen freizustellen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Hallo Drambeldier!

ein Verein wird nur dann zum e.V., wenn sich aus der Satzung
die beabsichtigte Gemeinnützigkeit erkennen lässt.

Nein, das ist falsch. Nicht jeder eingetragener Verein ist ein gemeinnütziger Verein - um nicht zu sagen, die wenigsten.
Ich denke, du verwechselst hier Idealverein

http://de.wikipedia.org/wiki/Idealverein

und gemeinnützigen Verein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzig

Eingetragene Vereine sind Idealvereine, müssen aber nicht gemeinnützig sein.

Gruß,
Max

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Hallo,

ich verweise im kern auf meine Vorredner.

ich möchte nur darauf hinweisen, dass der „wirtschaftliche Verein“ äußerst selten zugelassen wird, weil dafür die Kapitalgesellschaften gedacht sind.

Wenn man ein betsimmtes Kapital schützen will, kommen allerdings hybride Gestaltungen mit einer Stiftung ins Spiel, z. B. Siftung &Co KG (ich glaube Lidl ist so organisiert).

Moin, Max,

solange weder BGB noch Finanzamt noch Handelsregister den Idealverein kennen, kann uns dieses Konstrukt ziemlich wurscht sein.

Gruß Ralf

solange weder BGB noch Finanzamt noch Handelsregister den
Idealverein kennen, kann uns dieses Konstrukt ziemlich wurscht
sein.

Solange aber das Finanzamt den „gemeinützigen Verein“ als einen Sonderfall des „eingetragenen Vereins“ kennt, kann es uns nicht wurscht sein, wenn Du schreibst, daß ein Verein gemeinnützig sein muß, um zum eingetragen Verein zu werden. Das muß er nicht. Für die Eintragung ins Vereinsregister genügt, daß der „Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist“. (21 BGB) Für die Gemeinützigkeit gilt ZUSÄTZLICH, daß die "Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ (§ 52 Abgabenordnung)

BTW: Was hat eigentlich das Handelsregister damit zu tun?

Gruß,
Max

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