Vereinsgrundungsfragen

Hallo und zwar möchte ich ein eingetragenen Verein zum Thema „Survival“ Gründen Nun muss man ja für so ein Verein ein Vorstand haben der für folgende dinge verantwortlich ist:

  1. die Führung der laufenden Geschäfte,
  2. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  3. die Verwaltung des Vereinsvermögens,
  4. die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr,
  5. die Buchführung,
  6. die Erstellung des Jahresberichts,
  7. die Vorbereitung und
  8. die Einberufung der Mitgliederversammlung.

Nun will ich fast all diese dinge allein übernehmen. Darf ich das ? Und darf ich mir der Verein mir ein prozentualen Lohn für diese Aufgaben zahlen ? Was muss ich noch beachten ? Ich will ein monatlichen Vereinsbeitrag für Mitglieder nehmen.
Für sinnvolle Antworten wäre ich sehr dankbar

MfG Nico

Hallo,
ein Verein kann einen Geschäftsführer benennen und bezahlen. Auch wenn der Vorstand viele Aufgaben an den Geschäftsführer delegieren kann, bleibt er in der Verantwortung. Die beinhaltet auch, sich notfalls vom Geschäftsführer zu trennen.
Warum dieser Umweg über einen Verein?
Wenn du deine Frage neu einstellst, schau bitte genau in die FAQ:1129
Grüße
Ulf

Guten Tag,

Hallo und zwar möchte ich ein eingetragenen Verein zum Thema
„Survival“ Gründen …

… allein übernehmen. … :Für sinnvolle Antworten wäre ich sehr dankbar

MfG Nico

Hallo Nico!
Ist das nicht eher ein Wirtschaftsbetrieb, den Du da im Kopf hast? Wär gut, Du würdest ein paar mehr Details zu Deinem Vorhaben schildern, hm?

Du kannst davon ausgehen: Wenn die rechtspflegende Person beim Registergericht den Eindruck erhält, dass der Verein ein wirtschaftlicher ist, dann wird er nicht eingetragen.

Oder doch lieber eine GbR? Dann kannste eine Satzung aufstellen, die an weniger Förmlichkeiten gebunden ist, Du brauchst keine sieben Leute etc. pp.

Good Luck,
Jogi
PS: Dies ist keine Rechtsberatung.

Hallo,

Du kannst davon ausgehen: Wenn die rechtspflegende Person beim
Registergericht den Eindruck erhält, dass der Verein ein
wirtschaftlicher ist, dann wird er nicht eingetragen.

solange er keine Gemeinnützigkeit beantragt, sollte es kein Problem geben, oder?

Gruß, Bernd