Hallo,
nehem wir mal einen imaginären eingetragenen, als gemeinnützig anerkannten Verein, der sich als Aufgabe macht die dörfliche Gemeinschaft zu fördern, d.h. er organisiert kulturelle (Bildervortrag) und informative (Betriebsführungen, Baustellenbesichtigungen) Veranstaltungen sowie Dinge wie Jahresausflug und Sommerfest - das nur als KLarstellung, dass es sich hier nicht um einen speziellen Verein wie z.B. Kleintierzüchter oder Förderverein handelt.
Nun wird einmal im Jahr ein Infoblatt verteilt, auch an Nicht-Mitlieder, allerdings nur in dem Ort in dem der Verein auch tätig ist. In dem Infoblatt werden insbesondere die Veranstaltungen im kommenden Jahr aufgeführt.
Fällt dieses Infoblatt jetzt unter Werbung, d.h. dürfte das im Grunde genommen in Briefkästen mit dem entsprechenden Aufkleber „Keine Werbung“ nicht eingeworfen werden - oder gelten hier vergleichbare Ausnahmen wie bei Wahlwerbung (weil es sich um einen Verein handelt)?
GRüße und Danke!