Hallöchen,
-wieviel Bargeld darf als eine sogenannte Handkasse beim Schatzmeister eines kleinen Vereins sein ?
2.muss ein ehemaligen Schatzmeister, der von der Hauptmitgliederversammlung in allen Punkten entlastet wurde, die Unterlagen, die er in seiner Tätigkeit aufgeschreiben etc. hatte, muss er die, an den neuen Schatzmeister herausgeben.
Die Kassenprüfer haben dem alten Schatzmeister plus-minus 0 bestätigt, also keine Beanstandungern.!?
kommissarischer Rücktritt des Vereinsvorsitzenden.
-wieviel Bargeld darf als eine sogenannte Handkasse beim
Schatzmeister eines kleinen Vereins sein ?
37,80€
Im Ernst: das kommt doch ein wenig auf den Verein an, glaubst Du nicht?
2.muss ein ehemaligen Schatzmeister, der von der
Hauptmitgliederversammlung in allen Punkten entlastet wurde,
die Unterlagen, die er in seiner Tätigkeit aufgeschreiben etc.
hatte, muss er die, an den neuen Schatzmeister herausgeben.
Natürlich nicht. Alles geheim. Darf der neue nichts von wissen. Nicht mal der Verein. Alle Unterlagen sind nach der Entlastung sofort zu vernichten. Wäre ja noch schöner, wenn der alte Schatzmeister doch auffliegt, nachdem er sich solche Mühe gemacht hat, alles unter dem Tisch zu halten.
Im Ernst: wie sollte denn der neue Schatzmeister irgendeine Nachfrage vom Finanzamt oder dem Vorstand beantworten, wenn er keine Unterlagen bekommt? Es gibt gesetzliche Regelungen, welche Unterlagen wie lange aufzubewahren sind, wie soll das denn wohl eingehalten werden ohne diese Unterlagen? Und: was hat der alte Schatzmeister denn eigentlich zu verbergen?
kommissarischer Rücktritt des Vereinsvorsitzenden.
Hallöchen,
-wieviel Bargeld darf als eine sogenannte Handkasse beim
Schatzmeister eines kleinen Vereins sein ?
Das ist vermutlich nirgends geregelt.
2.muss ein ehemaligen Schatzmeister, der von der
Hauptmitgliederversammlung in allen Punkten entlastet wurde,
die Unterlagen, die er in seiner Tätigkeit aufgeschreiben etc.
hatte, muss er die, an den neuen Schatzmeister herausgeben.
Die Kassenprüfer haben dem alten Schatzmeister plus-minus 0
bestätigt, also keine Beanstandungern.!?
Selbstgeschriebene Unterlagen vermutl. nicht.
Aber alles, was mit einer ordnungsgemäßen Kassenführung zu tun hat ganz sicher.
kommissarischer Rücktritt des Vereinsvorsitzenden.
Was ist das denn?
Ich kenne wohl eine kommissarische Vereinsführung für eine Übergangszeit, aber keinen komm. Rücktritt.
Klarheit könnte eine AO Versammlung schaffen. Hier könnten alle strittigen Punkte neu zur Abstimmung gestellt werden mit der Verpflichtung, diese Punkte (z.B. Herausgabe) bei Mehrheitsbeschluß abzuarbeiten und zu erfüllen.
-wieviel Bargeld darf als eine sogenannte Handkasse beim
Schatzmeister eines kleinen Vereins sein ?
sofern die Satzung das nicht regelt, was sehr unwahrscheinlich ist, ist das nirgends geregelt.
Da es keine Pflicht für Vereine gibt ein Konto zu unterhalten, kann man auch alles bar abwickeln, wenn man will. Genau, wie man umgekehrt auch die 3 Euro für den Kaffee und 4 Euro für das Kopierpapier überweisen kann, wenn das der Händler mitmacht. Dann braucht man gar kein Bargeld.