Hi Waswissler, unter welchen Voraussetzungen darf ein Vereinslogo ohne Zustimmung des jeweiligen Vereins zu „kommerziellen“ Zwecken von Dritten benutzt werden?
Beispiel: Jemand möchte manchmal selbstgestrickte Pullover verkaufen, welche unmißverständlich auf einen populären Verein hinweisen, indem dessen typische Farben u. Geometrien verwendet werden, jedoch nicht direkt! Wodrauf muss da geachtet werden, ohne das Copyright (Urheberrecht) des dazugehörigen, typischen Logos zu verletzten/ zusehr einzuvernehmen?
Darf dazu z.B. noch stehen: „Hurra, WWW-SV forever“ oder so? Oder wird es da- juristisch gesehen, bei Buchstaben/Abkürzungen schon bedenklich?
Danke, für Tips, dazu, Zottel
ohne jetzt in die tiefe gehen zu wollen:
ich würde alles sein lassen, was auch nur eine verwechslungsgefahr begründen könnte.
mfg, yannick
Hallo Zottelbär, unter welchen Voraussetzungen darf ein
Vereinslogo ohne Zustimmung des jeweiligen Vereins zu
„kommerziellen“ Zwecken von Dritten benutzt werden?
Danke, für Tips, dazu, Zottel
am sichersten geht das, wenn der Logo-Inhaber zugestimmt hat.
Gruß, Karin