Vereinsmeisterschaft soll verhagelt werden

Wir nehmen mal an es gäbe einen Schießklub
Der Schießklub besitzt auch eine Vereinswaffe eine Pistole mit 16Schuss.

Bei der jährlichen Vereinsmeisterschaft sind 15Schuss auf verschiedene Scheiben zu schießen, es kommt nicht nur auf die Ringe sondern auch auf die Zeit an. Die Treffer werden durch die Zeit geteilt, auf gut deutsch wer lange zielt und gut schießt kann weniger Punkte haben, als jemand der schnell schießt und weniger Ringe hat.

Ein Mitglied, besitzt nur einen Revolver (ca 30Jahre alt) der ist mit 6Schuss deutlich benachteiligt (muss 2mal nachladen, das dauert - er wäre Changenlos) hat in den vergangenen Jahren immer mit der Vereinswaffe geschossen und immer einen der ersten Plätze belegt das weckt Neider im Vorstand, letztes Jahr Platz 1 davor 2ter davor den 3ten und davor wieder 1ster. Es geht dabei um Geldpreise 1ster 500.00 Euro 2ter . 300.00 Euro 3ter immerhin noch 100 Euro danach gibt es nur noch Urkunden.

Frage: Kann unser Revolverschütze verlangen das Ihm wie bisher diese Vereinswaffe zum schießen überlassen wird.

Wie könnte er es notfalls gerichtlich durchsetzen, wie heist eine solche Klage so dies möglich wäre, der Vorstand hat schon angekündigt, daß er die Vereinswaffe nicht bekommt, er solle mit seiner Waffe schießen.

Übrigens der Revolverschütze will sich keine neue Pistole kaufen denn die kostet rd. 1000Euro.

Mann vom Dummchen

Dazu müsste man die Satzung des Klubs kennen.

Allerdings würde ich dem gesamten Verein empfehlen: entweder alle mit einer Waffe oder keiner mit der Vereinswaffe.

Und dem Meisterschützen: Lass doch mal den anderen den Vortritt - stell Dich doch mal als Kampfrichter zur Verfügung!

Dass macht aus Neidern vielleicht wieder Freunde!

Hallo tintin,

Allerdings würde ich dem gesamten Verein empfehlen: entweder
alle mit einer Waffe oder keiner mit der Vereinswaffe.

DAS geht nicht! Damit würdest du Mitglieder ohne eigene Waffe ausschließen.

Grüße von
Tinchen

Hallo Mann vom Dummchen,

Frage: Kann unser Revolverschütze verlangen das Ihm
wie bisher diese Vereinswaffe zum schießen überlassen wird.

Wie könnte er es notfalls gerichtlich durchsetzen, wie heist
eine solche Klage

Ich würde in der nächsten Vorstandssitzung des Schießclubs ein Brainstorming ansetzen. Braucht der Club eben diesen Schützen?

Himmelherrgott!
Muss denn alles gerichtlich geklärt werden?
Ist „der Deutsche“ wirklich so ein engstirniger Streithammel?

Kopfschüttelnd,
Tinchen

Hallo!

Himmelherrgott!
Muss denn alles gerichtlich geklärt werden?
Ist „der Deutsche“ wirklich so ein engstirniger Streithammel?

Wenn es nur das wäre, aber die Wirklichkeit ist noch weitaus schlimmer als das.

Frank

Oh Gott
Hallo,

hier geht es doch nicht um Revolver und Co. Hier wird doch auf dem Rücken des Schießwettbewerbes etwas anders ausgetragen.

Christian

Hi,

es gibt beim Deutschen Schützenbund eine Schießordnung. Steht da drin, dass ein Schütze mit seiner eigenen Waffe schießen muss? Nein. Es gibt ferner eine Satzung des ominösen Vereins. Steht in der, dass einem Mitglied verwehrt werden darf, mit der Vereinspistole zu schießen? Nein. Oder doch? Egal, in so einem Verein wollte ich kein Mitglied sein.

Für den Schießbetrieb bei vereinsinternen Wettbewerben ist ein Sportleiter zuständig. Frag den mal, wie er zu solchen Schnapsideen steht bzw. wer ihm da in seine Kompetenzen hineinpfuscht. Im Übrigen bestünde die Möglichkeit, ein Duselschießen durchzuführen, damit die Blinden auch mal was gewinnen, vielleicht mildert das den Neid ein wenig.

Gruß Ralf

Man muss bedenken es geht um Geld
und da hört der Spass auf, für fast jeden von uns. 500 Euro sind kein Pappenstiel mehr.

Ein Jahresbeitrag gespart, für den Besten Schützen.
Die Satzung gibt nichts über die Nutzung her.
Lediglich der Vorstand ist dieser Meinung,
bevor man etwas androht sollte man wissen ob die Drohung auch vollzogen werden kann.
Das weiss der Mann vom Dummchen immer noch nicht

Konkret würde man falls es ein tatsächlicher Fall wäre, die Nutzung erstreiten können, ja oder nein.

Dummchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ein Jahresbeitrag gespart, für den Besten Schützen.
Die Satzung gibt nichts über die Nutzung her.
Lediglich der Vorstand ist dieser Meinung,

Das ist ja schon immerhin was, weil der Vorstand nämlich den Verein vertritt und die laufenden Geschäfte führt. Aber ohne die Satzung zu kennen, kann man da eh nicht viel sagen.
Wieso gibt es denn überhaupt diese Waffe?

Konkret würde man falls es ein tatsächlicher Fall wäre, die
Nutzung erstreiten können, ja oder nein.

Wie wäre es denn, einfach bei der nächsten Jahreshauptversammlung eine Satzungsänderung vorzuschlagen, dahingehend, dass bei diesem Schießen alle Schützen nach Wahl auch die Vereinswaffe benutzen können, oder dass vielleicht mehrere Waffen angeschafft werden, um einfach die Chancengleichheit bei dem Wettbewerb zu erhöhen. Wenn alle mit der gleichen krummen Waffe schießen müssen bringt das ja auch ein Plus an Gerechtigkeit, also warum sollte man das nicht beschließen?
Und wenn so ein Antrag nicht angenommen wird, dann halt nicht. Das ist der Sinn bei einem Verein, dass man sich mit anderen zusammenschließt und sich die Minderheit nunmal in entscheidenden Fragen der Mehrheit unterstellt.
Einen irgendwie gerichtlichen Weg einzuschlagen, den ich hier beim besten Willen nicht eröffnet sehen kann, halte ich für vollkommen falsch. Denn genau wie in einem Nachbarschaftsverhältnis muss man auch in einem Verein bedenken, dass man mit diesen Menschen vielleicht doch noch ein paar Jährchen auskommen muss. Und da machen sich irgendwelche Klagen gegen den Vorstand gar nicht gut, abgesehen davon, dass das meiner Idee von einer Teilnahme am Vereinsleben absolut zuwiderläuft. Ich würde auf eine gütliche Einigung hinarbeiten, wenn der Vorstand nicht will, dann bei der nächsten Versammlung sowas einbringen. Du kannst natürlich auch sehen, dass Du noch vor dem Schießen das erforderliche Quorum für eine außerordentliche Mitgliederversammlung zusammenbekommst…wenn Du allerdings mit Deinem Wunsch nach dem allgemeinen Neutzen der Waffe allein da stehst wird das nicht viel helfen.
Aber immer dran denken: Erstritten ist immer schlechter als gemeinsam erarbeitet!

Frank

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Die Satzung des EV ist da neutral

Hallo!

Ein Jahresbeitrag gespart, für den Besten Schützen.
Die Satzung gibt nichts über die Nutzung her.

Eben NIX Sanktionen gibt es in der Satzung nicht. Die Waffe wurde für Schützen angeschafft die eine solche Waffe nicht haben nicht haben wollen oder können
weil ist sehr teuer aber das ist der Beitrag auch 500€ pA.

Lediglich der Vorstand ist dieser Meinung,
er allein bestimme „ad Hoc“ wer die Vereinswaffe schießen dürfte.
und da stellt sich die Frage ob der Vorstand kann wie er will weil die Satzung sowas nicht regelt
die Satzung ist einfach neutral verfasst

Konkret würde man falls es ein tatsächlicher Fall wäre, die
Nutzung erstreiten können, ja oder nein. zum dritten mal

Mann vom Dummchen.

Jahreshauptversammlung eine Satzungsänderung sowas bei 75 Leuten mit erzwungener 2/3 Mehrheit bei Satzungsänderung ist das eine Frage…ein Lösungsvorschlag…?
Da ist nicht an eine Änderung zu denken.

Das ist ja schon immerhin was, weil der Vorstand nämlich den
Verein vertritt und die laufenden Geschäfte führt. Aber ohne
die Satzung zu kennen, kann man da eh nicht viel sagen.
Wieso gibt es denn überhaupt diese Waffe? Na wofür ? für Leute die eine solche Waffe nicht haben.

Konkret würde man falls es ein tatsächlicher Fall wäre, die
Nutzung erstreiten können, ja oder nein.

Wie wäre es denn, einfach bei der nächsten
Jahreshauptversammlung eine Satzungsänderung vorzuschl…

???ß

dat is een Problem
Hallo Mann vom Dummchen,

nach dem Durchlesen der Postings scheint es da ja ein etwas größeres,
hintergründiges Problem zu geben. Das eben nicht mit der Regelung -
ob du die Waffe benutzen kannst - aus der Welt ist.
Selbst wenn du jetzt mit Überzeugungsarbeit im Club Mitstreiter für
deine Meinung findest.

Dem Frank schließe ich mich an. Durch gerichtliche Entscheidung wird
alles nur schlimmer. Stelle dir das hämische Grinsen vor, wenn du
unterliegst. Plus die Kosten. Oder den Grabenkampf später, wenn du
gewinnst. Zwecklos. Im Verein sollten andere Regeln gelten.

Verstehen kann ich deinen Ärger schon. Falls es keine Lösung gibt,
finde einfach 7 Gleichgesinnte und gründe deinen eigenen Verein. Dann
legt ihr die Regeln fest und könnt noch fachlich gegen den
Konkurrenzverein Punkte machen und den (vermeindlichen) Gegner
punktemässig deklassieren.

meint
T-Bird

Hallo!

und da hört der Spass auf

Sobald der Spaß aufhört, ist man in einem Freizeitverein an der falschen Adresse.

für fast jeden von uns. 500 :Euro sind kein Pappenstiel :mehr.

Bei einem Schützenverein geht es um gemeinsame Freizeitgestaltung, Spaß, Lebensfreude. Wer dabei finanzielle Interessen in den Vordergrund stellt und seine Absichten notfalls sogar gerichtlich durchsetzen will, ist als Mitglied einer Freizeitgemeinschaft untragbar. Es gibt nur den Weg der einvernehmlichen Einigung. Dabei überzeugt man andere Leute oder akzeptiert Mehrheits- und/oder Vorstandentscheidungen oder verläßt den Verein.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Bei einem Schützenverein geht es um gemeinsame
Freizeitgestaltung, Spaß, Lebensfreude. Wer dabei finanzielle
Interessen in den Vordergrund stellt und seine Absichten
notfalls sogar gerichtlich durchsetzen will, ist als Mitglied
einer Freizeitgemeinschaft untragbar.

Da muss ich Dir uneingeschränkt Recht geben. Ob es da vielleicht rechtliche Möglichkeiten gäbe, kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Aber weil ich’s für vollkommen verfehlt halte, mache ich mir auch erst gar nicht die Mühe, etwas zu recherchieren - man sollte sich wirklich klar werden, dass Menschen, die derartige Streitfragen vor Gerichten klären wollen, der Untergang für jede Vereinsgemeinschaft sein können.

Frank

Hallo,

also bei uns im Verein ist es so geregelt, dass jeder mit der Vereinswaffe schiessen darf. Deshalb ist man ja auch Mitglied im Verein. Auch bei Vergleichsschiessen mit anderen Vereinen darf jeder Verein seine Waffen mitbringen. Die Waffen sind Vereinseigentum und damit jedem Mitglied auch zugänglich zu machen. (Natürlich im Ramhen der gesetzl. Vorschiften)

Hi tin_tin,

Allerdings würde ich dem gesamten Verein empfehlen: entweder
alle mit einer Waffe

das ist Quatsch. Jeder Schütze hat seine ganz typischen Ziel- und Haltungsfehler, die er mit seiner eigenen Visierung ausgleicht. Mal abgesehen davon, dass sich solche Wettbewerbe über Wochen hinziehen würden.

oder keiner mit der Vereinswaffe

das widerspricht dem Vereinsgedanken: Die Vereinspistole gehört allen, also darf - wer will - jederzeit damit schießen.

Und dem Meisterschützen: Lass doch mal den anderen den
Vortritt - stell Dich doch mal als Kampfrichter zur Verfügung!

Kampfrichter? Beim Schießwettbewerb?! Die schießen doch nicht aufeinander! Da gibt es eine Aufsicht am Stand, der die Teilnahme am Wettbewerb aber nicht versagt werden darf.

Gruß Ralf