Hallo,
eine fiktive Gruppe von Anwohnern möchte einen Bürgerverein gründen. Als Name wählen sie ein Wort, welches Bestandteil der deutschen Sprache ist (kein Eigenname, kein Kunstwort) und einen Bezug zum fiktiven Stadtteil hat. Ein Beispiel wäre „Rosengarten e.V.“, wenn der Stadtteil „Rosenberg“ hieße.
Müssen die Anwohner irgendetwas bezüglich Namensrecht beachten? Müssen sie vorher irgendwie überprüfen, ob es schon einen Verein/Firma/wasweißich dieses Namens gibt?
Gruß & danke,
Myriam
Hallo Myriam,
Müssen die Anwohner irgendetwas bezüglich Namensrecht
beachten? Müssen sie vorher irgendwie überprüfen, ob es schon
einen Verein/Firma/wasweißich dieses Namens gibt?
da die Anwohner den Verein in das Vereinsregister beim
ortsansässigen Amtsgericht eintragen lassen müssen,
wird dort auch der Name geprüft. Bei schon vorhandenem
Vereinsnamen wird die Eintragung abgelehnt.
Evtl. sollte eine Anfrage im Vorfeld die gewünschte Auskunft geben.
Also mal hin und gemütlich nachgefragt.
Als Vereinsmitglied grüßt Grisu