Ich möchte einen Verein gründen. Als Beispiel nenne ich hier: XYZ Taiwan. XYZ ist in der Landessprache Taiwans ein richtiges Wort. Jedoch wird in Taiwan XYZ als Abkürzung für eine dort ansässige Bank genutzt. Der Verein verfolgt soziale Zwecke, aber eben in Taiwan. Kann ich meinen Verein trotzdem unter diesem Namen gründen, die Branchen wären ja komplett verschieden, das eine wäre ein richtiges Wort, das andere nur eine Abkürzung, aber beide wären in Taiwan tätig.
Danke für eure Antworten.
Hallo,
bitte erkundige dich beim zuständigen Markenamt, ob das so geht.
Viele Grüße
Robert
Hallo,
vom Namensrecht habe ich nicht ganz so viel Ahnung, schon gar nicht für ein mögliches anderes Land. Wenn du aber einen geschützten Namen benutzen willst, wirst du wohl überall Probleme bekommen. Erst mal verbietet es dir keine, so lange bis der Namensinhaber deinen „Missbrauch“ bemerkt und dir die Benutzung untersagt, möglich wären dann auch Kosten. Ist es kein geschützter Name, sondern nur ein allgemein übliches Wort, kann dir keiner was. Aber willst du wirklich mit „einer Bank“ verwechselt werden?
Guten Morgen,
da kann ich dir leider keine Antwort geben, denn da dürfte sowohl deutsches, wie thailändisches Recht eine Rolle spielen. Ich kann dir nur ein Beispiel für Deutschland geben. Wir hatten eine Tochterfirma, die die Abkürzungen LTO (war eine Fluggesellschaft, die nur von drei Firmen genutzt wurde) enthielt, wir haben daraufhin eine Abmahnung von LTU (Reiseunternehmen) bekommen weil die Abkürzung zu ähnlich wäre. Wirklich nur als Beispiel, wie es hier in Deutschland sein kann, wie Thailand da reagiert, kann ich dir nicht sagen.
VG
Ulrike
Hallo,
das Problem ist, dass alle Begriffe im Vereinsnamen deutsch sein müssen. Das kann ich aber in deinem Beispiel nicht erkennen.
Mit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller
Vereinsnamen gibt es schon als Abkürzung
Hallo Suski27,
zu Ihrer Fragestellung möchte ich zunächst erst einmal auf die gesetzliche Regelung für die Bildung von Vereinsnamen hinweisen:
Der Vereinsname muss sich von anderen im Ort
ansässigen Vereinen deutlich unterscheiden
§ 57 Abs. 2 BGB
Wenn es jetzt konkret um die Einbeziehung von 3 Grossbuchstaben als Kürzel geht, dann sollten Sie vielleicht einmal kurz mit den zuständigen Rechtspflegern des für den geplanten Vereins- Standortes zuständigen Register- Amtsgerichts die „Punkte- Namenslösung“ diskutieren. Wenn zB die Kürzel nicht verwandt werden können, könnte man auch an die Lösung oder denken.
Hier hilft nur die Rücksprache au dem Amtsgericht, am besten nach einer vorherigen google- Recherche über ähnliche oder vergleichbare Vereinsnamen.
Konnte ich Ihnen mit diesem Hinweis behilflich sein?
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.