Vereinsnamen privat schützen lassen, darf man das?

Ein Verein ABC hat mehrere Abteilungen. Eine davon (z.B. Röhnradfahrer) nenn sich Musterstadt Wheels und das seit 30 Jahren. Dieser Name ist aber nicht geschützt.
Vor zwei Jahren spaltet sich eine Tanzgruppe der Röhnradfahrer ab und gründet eine eigene Abteilung beim ABC. Sie nennt sich Musterstadt Wheels Dancers. Jetzt hat der Vorsitzende der Musterstadt Wheels Dancers den Namen Musterstadt Wheels eintragen und schützen lassen.
Frage 1: Darf er das einfach so, oder hat der Verein ABC das Recht, diesen Namen für sich in Anspruch zu nehmen?
Frage 2: Dürfen in einem Verein zwei Abteilungen mit beinahe identischem Namen existieren?
Frage 3: Dürfte die Abteilung Musterstadt Wheels den Namen schützen lassen, wenn sie sich von ABC abspalten wollte und einen eigenständigen Verein gründen wollte? Dürfte sie sich dann darauf berufen, dass sie die 30 Jahre den Namen trug, auch wenn sie nur eine Abteilung von ABC war?

Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort!

Hallo,

ich denke das ist eher eine Frage des Namensrechts als des Vereinsrechts. Deshalb kann ich leider nicht weiterhelfen. Eine Einstieg findet man vielleicht hier: http://www.iww.de/vb/archiv/rechte-und-pflichten-ken…
Viele Grüße

Hallo, die Frage betrifft ja weniger das Vereinsrecht. Das Vereinsrecht sagt meines Wissens nichts über das Thema der Namensgebung. Hier geht es ja eher um Markenschutz, Urheberrecht etc. Da kenne ich mich nicht aus. Trotzdem viel Glück mit einer passenden Antwort.
Gruß, Friedemann.

Hallo,

zunächst geht für mich aus der Frage hervor, dass weder Abteilung A noch Abteilung B des Vereins juristische Personen sind. Daher handelt es sich rechtlich um nur eine juristische Person, den Verein ABC.

Anschließend wäre die Frage zu stellen, welche juristische oder natürliche Person den Namen schützen ließ. Der Vorsitzende privat? Dann hätte er sich privat einen Namen des Vereins zu eigen gemacht. Wenn dieser allerdings zuvor nicht geschützt war, kommen wir in Bereiche, in denen wohl eher Juristen helfen müssen :wink:

Innerhalb des Vereins jedoch hat die Person aus meiner Sicht - von rechtlichen Aspekten abgesehen - Grenzen des korrekten Handelns überschritten. Richtig wäre es gewesen, den Vereinsvorstand zu bitten, den Namen für den Gesamtverein schützen zu lassen.

Der Gesamtverein hat die Rechte an dem Namen, den er nun schon lange Jahre nachweislich benutzt. Da kann keine Privatperson diesen Namen für sich als verfügungsberechtigten eintragen lassen, und wenn, kann der Verein das gerichtlich anfechten.

auf alle drei fragen ein JA und wenn man dies nicht möchte hin zum Anwalt und Klagen.

Hallo,

ich weiß nicht, wie das im Vereinsrecht geregelt ist. In der Wirtschaft würde aber aus der jahrelangen Nutzung des Namens und dem damit verbundenen Bekanntheitsgrad ein Schutz gem. UWG vorliegen. Eine Privatperson könnte den Namen dann nicht schützen lassen. Wenn der Verein das aber als „übergeordnete“ juristische Person tut, dann liegen die Namendrechte sehr wohl beim Verein.
Ob dann auch noch Rechte für die Abteilung bestehen, wenn sie sich vom Verein abspaltet, wage ich zu bezweifeln, da der Verein der Abteilung überstellt ist und somit auch meines Wissens die Namensrechte hat.

Gruß,

twilight666

Hallo,

bitte wende dich mit dieser Frage an einen Anwalt, der sich im Wettbewerbs- bzw. Namensrecht bzw. Patentrecht auskennt.
Es handelt sich nicht um eine vereinsrechtliche, sondern namensrechtliche Frage.

Gruß
B. Kaufmann

Hallo,

zu Frage 1: Ich gehe davon aus, dass hier ein neuer Verein „Musterstadt Wheels Dancers e.V.“ gegründet und ins Vereinsregister eingetragen wurde. Ist der Verein eingetragen worden, so ist das m.E. rechtens.

zu Frage 2: Wenn der Vorstand des Vereins zustimmt, so ist das ok.

zu Frage 3: Ich denke, wenn der Verein im Vereinsregister eingetragen worden ist, dann kann kein anderer Verein mit dem gleichen Namen sich eintragen lassen. Hier wäre eine Auskunft der Institution Vereinsregister hilfreich.

Gruß, Charly-Heinz