Hallo,
hat ein Mitglied eines eingetragenen Vereins (nicht gemeinnützig) Anspruch auf Einsicht in die Buchführung ausserhalb der in der Satzung festgesetzten jährlichen Mitgliederversammlung auf der der Kassenwart seinen Jahresbericht vorträgt?
Hallo,
hat ein Mitglied eines eingetragenen Vereins (nicht
gemeinnützig) Anspruch auf Einsicht in die Buchführung
ausserhalb der in der Satzung festgesetzten jährlichen
Mitgliederversammlung auf der der Kassenwart seinen
Jahresbericht vorträgt?
soweit ich das weiss, hat jedes Mitglied zu jeder Zeit auf Antrag hin, Einsicht in die Akten
hat ein Mitglied eines eingetragenen Vereins (nicht
gemeinnützig) Anspruch auf Einsicht in die Buchführung
ausserhalb der in der Satzung festgesetzten jährlichen
Mitgliederversammlung auf der der Kassenwart seinen
Jahresbericht vorträgt?
wenn ich den letzten Absatz in diesem Dokument http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishi…
richtig verstehe, dann besteht die Auskunftspflicht nur gegenüber der Mitgliederversammlung, aber nicht gegenüber dem einzelnen Mitlglied.