Vereinsrecht

hi,

wie ist es im allgemeinen bei strittigen entscheidungen innerhalb eines vereins?

welche möglichkeit haben die vereinsmitglieder (nur sehr wenige direkt betroffen) wenn sie mit einer entscheidung vom 1.vorstand nicht einverstanden sind?

kann der erste vorstand hier durch den 2. und 3. vorstand überstiumt werden?

kann der streitpunkt an einer extra angeordneten mitgliederversammlung zur abstiummung gebracht werden? reicht dann eine mehrheit an stimmen der ANWESENDEN vereinsmitgleider aus um die besagte entscheidung des 1.vorestands anzufechten?

welche anderen möglichkeiten hätten die besagten wenigen mitgleider die entscheidung anzufechten?

vielen dank für eure beiträge,

lg,

kevin

Hallo Kevin,

das deutsche Vereisrecht ist bewusst so gehalten, dass es nur sehr wenige Vorgaben für die Ausgestaltung der Vereinsführung macht. Die Idee des Vereinswesens ist gerade die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, in die der Staat so wenig wie möglich zu regeln hat. Deshalb kann man zu Deinen Fragen ohne Kenntnis der Satzung nicht viel sagen.

wie ist es im allgemeinen bei strittigen entscheidungen
innerhalb eines vereins?

Das regelt die Satzung. Sie legt das Procedere fest. Und das ist dann Gesetz, wenn nicht gerade geregelt wird, dass Andersdenkende erschossen werden. Aber eine solche Vereinssatzung dürfte auch kaum genehmigt werden.

welche möglichkeit haben die vereinsmitglieder (nur sehr
wenige direkt betroffen) wenn sie mit einer entscheidung vom
1.vorstand nicht einverstanden sind?

Auch das regelt die Satzung. Die meisten Satzungen sehen die Einberufung einer Mitgliederversammlung vor, die über alle Angelegenheiten des Vereins bestimmen kann.

kann der erste vorstand hier durch den 2. und 3. vorstand
überstiumt werden?

Das regelt die Satzung. Üblicherweise entscheidet der Vorstand im Kollektiv. Insofern kann der Erste Vorsitzende durchaus von den anderen Vorstandsmitgliedern überstimmt werden. Manchmal hat der Vorsitzende die entscheidende Stimme bei Stimmengleichheit.

kann der streitpunkt an einer extra angeordneten
mitgliederversammlung zur abstiummung gebracht werden? reicht
dann eine mehrheit an stimmen der ANWESENDEN vereinsmitgleider
aus um die besagte entscheidung des 1.vorestands anzufechten?

Das regelt die Satzung. Viele Satzungen enthalten Regeln für die Einladung zu Mitgliederversammlungen und über die Beschlussfähigkeit in einzelnen Sachfragen.

welche anderen möglichkeiten hätten die besagten wenigen
mitgleider die entscheidung anzufechten?

Wenn die Entscheidung Rechte beschneidet, die nicht vom Vereinsrecht geregelt werden, kann man natürlich zivilrechtlich oder ggf. auch strafrechtlich gegen einen Verein vorgehen.

Viele Grüße,

Matt

Hallo,

welche möglichkeit haben die vereinsmitglieder (nur sehr
wenige direkt betroffen) wenn sie mit einer entscheidung vom
1.vorstand nicht einverstanden sind?

Auch das regelt die Satzung. Die meisten Satzungen sehen die
Einberufung einer Mitgliederversammlung vor, die über alle
Angelegenheiten des Vereins bestimmen kann.

http://dejure.org/gesetze/BGB/37.html

„Berufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt…“
Gruß
Peter