in einem gemeinnützigen Verein hat der Vorstand die letzten Jahre schlampig gearbeitet. Es kam zu verspäteten Abrechnungen beim Finanzamt, Bücher wurden nicht sorgfältig geführt.
Nun würden gern andere die Aufgaben übernehmen, damit es mit dem Verein wieder bergauf geht, haben aber Bedenken z.B. wegen Nachfragen des Finanzamtes.
Ist es möglich, z. B. bei einem Notar, eine Übergabe aller Unterlagen und Kassen zu machen, so dass der neue Vorstand wirklich nur für seine Handlungen verantwortlich ist und nicht für die der Vorgänger?
in einem gemeinnützigen Verein hat der Vorstand die letzten
Jahre schlampig gearbeitet. Es kam zu verspäteten Abrechnungen
beim Finanzamt, Bücher wurden nicht sorgfältig geführt.
Nun würden gern andere die Aufgaben übernehmen, damit es mit
dem Verein wieder bergauf geht, haben aber Bedenken z.B. wegen
Nachfragen des Finanzamtes.
Ist es möglich, z. B. bei einem Notar, eine Übergabe aller
Unterlagen und Kassen zu machen, so dass der neue Vorstand
wirklich nur für seine Handlungen verantwortlich ist und nicht
für die der Vorgänger?
Gibt es so etwas?
Hallo Christian,
eine Übergabe,wie Du es formulierst, ist nicht erforderlich.
Der neu gewählte Vorstand eines Vereins ist generell nicht für Fehler des früheren Vorstands verantwortlich.
Er hat natürlich von ihm erkannte Fehler zu korrigieren.
Sinnvoll wäre es, dem alten Vorstand auf der Mitgliederversammlung keine Entlastung zu erteilen.Er haftet dann dem Verein gegenüber für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat.
Was den neuen Vorstand angeht, ist aus den Daten in den Buchungs- und sonstigen Unterlagen ersichtlich, daß er für Vorgänge vor seiner Amtsübernahme nicht verantwortlich ist.
Hat das Finanzamt schon gemault? Wenn ja, dann unbedingt mit den zuständigen Sachbearbeiter reden. Der kann ggf. auch Tips geben, wie man den alten Vorstand in die Pflicht nimmt. Wenn nämlich der Verein als gemeinnützig anerkannt wurde, dann kann ein Querschuß des Finanzamtes sehr teuer kommen.
Noch ein Tip. Kaufe in der nächsten Buchhandlung ein Taschenbuch zum Vereinsrecht. Soweit ich weiß, hat der DTV-Verlag ein solches Büchlein, kapierfähig geschrieben, im Programm.